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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den ServiceGuard von Struers

(Fassung vom 1. Januar 2017)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den ServiceGuard von Struers (die „Ser-

vice-AGB“) gelten im Verhältnis zwischen einem Kunden von Struers (der „Kunde“) und Struers

(dem Unternehmen, das jeweils im Vertrag für den ServiceGuard von Struers oder in der Bestel-

lung/Rechnung/Bestätigung genannt ist) im Hinblick auf die im Vertrag für den ServiceGuard von

Struers oder in der Bestellung/Rechnung/Bestätigung beschriebenen Geräte. Die ServiceGuard-

Leistungen werden von Struers selbst oder von einem verbundenen Unternehmen oder autorisier-

ten Dienstleister von Struers erbracht. Verweise auf den „Vertrag“ beziehen sich auf den Vertrag

für den ServiceGuard von Struers oder die Bestellung/Rechnung/Bestätigung für die Service-

Guard-Leistungen, einschließlich dieser Service-AGB. Die Verkaufsbedingungen von Struers gel-

ten in ihrer jeweils geltenden Fassung in vollem Umfang auch für diese Service-AGB, als wären

sie in diesen Service-AGB enthalten. Alle Begriffe, die in diesen Service-AGB nicht anders definiert

sind, haben die ihnen in den Verkaufsbedingungen von Struers jeweils zugewiesene Bedeutung.

Der Umfang der im Rahmen dieser Service-AGB erbrachten Leistungen richtet sich danach, ob

der Kunde den sog. „PREVENT Plan“ (nur Wartung), den „PROTECT Plan“ (Wartung und schnelle

Reparaturen) oder den „PERFORM Plan“ (maßgeschneiderte Leistungen) gewählt hat. Diese wer-

den zusammen als die „PLÄNE“ und jeweils einzeln als ein „PLAN“ bezeichnet. Die Art und Lauf-

zeit der Leistungen sowie die jeweiligen Geräte sind im Vertrag angegeben. Der Vertrag gilt nur

für die zum Zeitpunkt des Vertrages konfigurierten Geräte der Marke Struers.

A.

LEISTUNGEN

A.1. Vorbeugende Standard-Wartungsbesuche

Alle PLÄNE basieren auf vorbeugenden Standard-Wartungsbesuchen von Struers, die alle

12 Monate bzw. nach 1.500 Betriebsstunden (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt

ist), durchzuführen sind. Bei stärkerer Beanspruchung müssen die im PLAN angegebenen

Wartungsintervalle verkürzt werden.

Jeder Wartungsbesuch umfasst u. a. die allgemeine Reinigung und Inspektion, das

Schmieren, den Austausch von Standard-Verschleißteilen, die Justierung von Geräten so-

wie Funktionstests. Der Wartungsbesuch ist in der Service-Checkliste erfasst, die auf Nach-

frage für jedes Gerät erhältlich ist.

A.1.1. Allgemeine Reinigung und Inspektion

Reinigung beinhaltet nicht das Entfernen übermäßiger Ablagerungen von Schleifabrieb,

Schmier- oder Schleifmitteln, Verunreinigungen etc. aufgrund der Nichtvornahme der von

Struers empfohlenen täglichen, wöchentlichen und/oder monatlichen Wartung durch den

Kunden.

Reinigung beinhaltet nicht das Reinigen von Kühlsystemen oder Bestandteilen davon

(Kühlmittelbehälter und -pumpen, Filtermittelschichten etc.).

Reinigung beinhaltet nicht die Innenreinigung des Computers (falls vorhanden).

A.1.2. Schmieren

Schmieren bedeutet, normal gewartete Bereiche der Geräte ausschließlich nach den Vor-

gaben der betreffenden Checkliste zu ölen und/oder einzufetten oder das bereits vorhan-

dene Öl und/oder Fett auszutauschen.

A.1.3. Austausch von Standard-Verschleißteilen

Ausgetauscht werden bei Bedarf nur solche Verschleißteile, die in dem sog. „Standard Ser-

vice Kit“ für das jeweilige Gerät enthalten sind. Typische Standard-Verschleißteile sind Rie-

men, Verschlüsse, Dichtungen, Schläuche etc. Eine Liste der Standard-Verschleißteile für

ein bestimmtes Gerät wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

Weitere Teile, die eventuell für Reparaturen, für die vollständige Erbringung der Leistungen

im Rahmen des jeweiligen PLANs und/oder für die Wiederherstellung des normalen Be-

triebszustands der Geräte benötigt werden, werden dem Kunden in Höhe der bei Struers

jeweils geltenden Stundensätze und Kosten für Ersatzteile in Rechnung gestellt.

Bei Härteprüfgeräten von Struers werden nach dem jeweiligen PLAN keine Verschleißteile

eingebaut.

A.1.4. Basisinspektion, -untersuchung und/oder -anpassungen

Geräte, bei denen es sich nicht um Härteprüfgeräte handelt

Im Falle von Geräten, bei denen es sich nicht um Härteprüfgeräte handelt, umfasst die

Wartung Messungen und Anpassungen der jeweiligen Kräfte, Belastungen, Geschwindig-

keiten etc.

Die Geräte werden in technischer Hinsicht inspiziert, bewertet und überprüft. Ergebnisse

und Empfehlungen werden nach Abschluss des Wartungsbesuchs im Wartungsprotokoll

erfasst.

Härteprüfgeräte

Die Wartung umfasst die in der jeweiligen Service-Checkliste angegebenen Messungen

und Anpassungen der jeweiligen Kräfte, Lastsysteme, Eindringkörper, optischen Systeme

(ohne Kamera), internen Mechanik (ohne PC) etc.

Das Härteprüfgerät wird nur justiert oder kalibriert, um genaue indirekte Untersuchungser-

gebnisse auf dem Prüfblock von Struers zu erhalten.

A.1.5. Kalibrierung mit Werkszertifikat

Alle vorgenommenen Justierungen/Kalibrierungen erfolgen nach „Werksvorgaben“ und

sind nicht nach ISO17025 akkreditiert. Im Rahmen von PLÄNEN werden standardmäßig

keine Zertifikate irgendeiner Art (weder Werkszertifikate noch nach ISO17025 akkreditierte

Zertifikate) ausgestellt.

A.1.6. Funktionstests

Der Wartungsbesuch wird mit einem Funktionstest abgeschlossen, anhand dessen über-

prüft wird, dass das Gerät voll funktionsfähig ist.

A.2. Umfang der verschiedenen PLÄNE

A.2.1. PREVENT Plan

Im Rahmen des PREVENT Plans verpflichtet sich Struers, die vertraglich vorgesehene An-

zahl vorbeugender Standard-Wartungsbesuche durchzuführen.

Die Wartungsbesuche nach dem PREVENT Plan sind vorbeugender Art und dienen nicht

der Durchführung von Notfallmaßnahmen oder -reparaturen.

Der PREVENT Plan ist kein allumfassender, unbefristeter „Service-Vertrag“, der künftige

Geräteausfälle, künftigen Service- und Reiseaufwand oder den Austausch von Teilen ab-

deckt.

Der PREVENT Plan tritt zum Rechnungsdatum in Kraft, und Wartungsbesuche erfolgen

jeweils zu einem von Struers festgelegten Termin innerhalb der Vertragslaufzeit.

Wird ein umgehender Wartungsbesuch oder Notfallbesuch angefordert oder verlangt der

Kunde im Vorfeld oder während des Standard-Wartungsbesuchs zusätzliche Reparaturen,

so werden alle dafür benötigten Teile, Arbeitskräfte und Reisekosten gesondert in Rech-

nung gestellt.

A.2.2. PROTECT Plan

Der PROTECT Plan beinhaltet die Leistungen des PREVENT Plans und darüber hinaus

einen schnellen Reparaturservice, der künftige Geräteausfälle, künftigen Service- und Rei-

seaufwand oder den Austausch von Teilen abdeckt.

Folgendes ist vom PROTECT Plan nicht abgedeckt:

Teile, die wegen Nichtvornahme der nach der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen

täglichen, wöchentlichen oder jährlichen Wartung ausfallen;

Teile, die wegen missbräuchlicher oder falscher Nutzung oder wegen von Struers

nicht autorisierter Reparaturen ausfallen;

Teile, die wegen Nutzung von Verbrauchsmaterialien Dritter ausfallen.

Vom PROTECT Plan abgedeckte erforderliche Reparaturen können nach Zustimmung bei-

der Parteien zu einem bestimmten Termin innerhalb des Zeitrahmens des Service Level

Agreements durchgeführt werden.

A.2.3. PERFORM Plan

Der PERFORM Plan kann die Leistungen des PROTECT Plans sowie weitere individuell

vereinbarte und im Vertrag beschriebene Leistungen beinhalten.

A.3

PLAN-Gewährleistung

Struers gewährleistet, dass alle Leistungen im Rahmen der PLÄNE in professioneller Weise

durchgeführt werden und alle verwendeten Materialien für einen Zeitraum von einem Jahr

nach Abschluss der Arbeiten mangelfrei sind. Erfüllen die Leistungen und/oder Materialien

diese Gewährleistung nicht, kann Struers diese Materialien nach alleinigem Ermessen für

den Kunden kostenfrei reparieren bzw. diese Leistungen nach alleinigem Ermessen und

für den Kunden kostenfrei erneut durchführen. Voraussetzung hierfür ist, dass Struers spä-

testens zehn (10) Geschäftstage vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eine schriftliche Män-

gelrüge vom Kunden erhält.

Die PLÄNE und die vorstehenden Gewährleistungen gelten nicht für Geräte, Teile oder

Bestandteile in folgenden Situationen oder für Leistungen, die infolge dieser Situationen

erforderlich werden:

Schäden, die auf einen Unfall, eine Änderung oder eine falsche oder missbräuchliche

Nutzung des Gerätes oder Bestandteils zurückzuführen sind (wie u. a. Anschluss an

die falsche Netzspannung, Verwendung unpassender Sicherungen oder inkompatib-

ler, defekter oder minderwertiger Vorrichtungen oder Zubehörteile, unpassende oder

unzureichende Be- oder Entlüftung oder Nichtbefolgung der Betriebsanleitung);

Schäden infolge der Nutzung des Gerätes oder Bestandteils mit nicht von Struers au-

torisierten oder empfohlenen Produkten oder Bestandteilen Dritter;

Schäden durch höhere Gewalt (wie z. B. schlechtes Wetter, Blitzschlag, Überschwem-

mung, Sturm, Erdbeben und Orkane) oder Gründe, die außerhalb des Einflussbe-

reichs des Kunden liegen (wie z. B. Feuer, Stromschwankungen oder -ausfall oder

Störung oder Ausfall der Klimaanlage);

Herunterladen von Software, Softwarekonfigurationen oder Datenbanken;

Umzug der Geräte von einem geographischen Standort an einen anderen oder von

einem Unternehmen zu einem anderen;

falls Struers keine Fehler feststellt (z. B. das Problem nicht nachvollzogen werden

kann); oder

falls Geräte oder Bestandteile von Dritten betreut oder installiert werden, die von Stru-

ers nicht für die Erbringung von Reparatur- oder Wartungsleistungen autorisiert wur-

den.

Teile oder Bestandteile, die im Rahmen der PLÄNE ersetzt werden, werden gegen andere

Teile bzw. Bestandteile ausgetauscht und der ersetzte Teil oder Bestandteil wird Eigentum

von Struers.

Die in diesen Service-AGB beschriebenen Gewährleistungen gelten ausschließlich für die

von Struers-Mitarbeitern erbrachten Leistungen und eingebauten Teile.

DIE IN DIESEN SERVICE-AGB BESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN

AUSDRÜCKLICH ANSTELLE ALLER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN ABGEGE-

BEN. STRUERS GIBT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEI-

GENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, INSBESONDERE KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN

ARANTIENDER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN

ZWECK.

Der PLAN umfasst nicht den Austausch von Elektroden oder Wegwerfartikeln wie Reagen-

zien, Lösungen, Papieren etc., die während des Betriebs der Geräte verbraucht werden.

Der PLAN beinhaltet auch kein Struers-Zubehör, sofern in diesen Service-AGB nicht aus-

drücklich etwas anderes angegeben ist.

Der PLAN beinhaltet auch kein Zubehör für Härteprüfgeräte wie u. a. PCs, Framegrabber,

Softwarelizenzen, Digitalkameras oder computerbasierte Software.

Struers behält sich vor, alle Leistungs- und Reparaturkosten, einschließlich Arbeits- und

Reisekosten sowie Kosten für Teile, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Geräte

nicht nach der jeweiligen Struers-Bedienungsanleitung ordnungsgemäß wartet und bedient

oder sie mit Produkten oder -zubehör Dritter versieht und nutzt, dem Kunden in Rechnung

zu stellen.

Nach Möglichkeit werden alle Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort beim Kunden

durchgeführt. Struers behält sich jedoch vor, alle vom PLAN abgedeckten Geräte oder Be-

standteile mitzunehmen, um Wartungs- und Reparaturarbeiten an einem anderen Standort

durchzuführen.

Die PLÄNE gelten nicht für Geräte, die auf andere als in diesen Service-AGB beschriebene

Weise an Struers-Standorte zurückverbracht werden, und Struers haftet nicht für Schäden,

die während des Transports der Geräte durch das Transportunternehmen entstehen.

Struers haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, soweit diese auf Streiks,

Arbeitskämpfe, Unfälle, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Stürme, höhere Gewalt,

Unvermögen der Beschaffung von Teilen oder Arbeitskräften zu einem wirtschaftlich ange-

messenen Preis oder sonstige Gründe, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs

vom Struers liegen.

B.

PFLICHTEN DES KUNDEN

B.1

Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, einschließlich Arbeits- und Reisekosten, Kosten für

Teile sowie für sämtliche Reparaturen, die nicht im PLAN inbegriffen sind.

Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, einschließlich Arbeits- und Reisekosten, Kosten für

Teile sowie für sämtliche nicht enthaltenen Reparaturen, die wegen Nichtdurchführung

empfohlener täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Wartungsarbeiten durch den Kun-

den oder aufgrund falscher oder missbräuchlicher Nutzung durch den Kunden oder Natur-

katastrophen erforderlich werden.

Der Kunde sorgt dafür, dass die Servicetechniker ihre Arbeiten in einer sicheren Arbeitsum-

gebung durchführen können.

B.2

Vorherige Genehmigung

Soll ein Gerät, das in diesen PLAN eingeschlossen ist, von seinem ursprünglichen Standort

verlagert werden, so muss der Kunde von Struers eine schriftliche Genehmigung einholen.

Unbefugtes Verlagern von Geräten kann den PLAN ungültig machen.

B.3

Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Leihgeräten

Die folgenden Bestimmungen gelten im Falle der Bereitstellung von Leihgeräten durch Stru-

ers:

Der Kunde darf das Leihgerät ausschließlich zu den normalen Arbeitsbedingungen

nutzen, die auch für das Originalgerät gelten.

Der Kunde muss genauso vorsichtig mit dem Leihgerät umgehen, wie es für das Ori-

ginalgerät vorgeschrieben ist, und darf dessen Aussehen und Funktionalität nicht ver-

ändern.

Der Kunde muss das Leihgerät zu dem Zeitpunkt zurückgeben, zu dem er auch das

Originalgerät zurückerhält. Andernfalls behält sich Struers vor, für jeden Tag der ver-

späteten Rückgabe des Leihgeräts eine Leihgebühr zum jeweils aktuellen Satz in

Rechnung zu stellen. Struers kann im eigenen Ermessen auf diese Gebühr verzichten,

wenn der Kunde Struers im Voraus über die Verzögerung und den Grund hierfür in-

formiert.

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Verluste von oder Schä-

den an Geräten, die Struers dem Kunden aus jedwedem Grund leiht, bei denen es

sich nicht um normale Verschleißerscheinungen handelt.

B.4.

Beschränkung von Rechtsbehelfen

Der alleinige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die Gesamtverpflichtung

von Struers (gleich ob vertraglich begründet, aus unerlaubter Handlung oder anderweitig)

im Rahmen dieses Vertrages bezieht sich auf die vertragsgemäße Reparatur des mangel-

haften Geräts oder der mangelhaften Bestandteile. Ist Struers nicht in der Lage, diese Re-

paratur durchzuführen, bezieht sich der alleinige und ausschließliche Rechtsbehelf des

Kunden und die Gesamtverpflichtung von Struers auf die Zahlung des tatsächlichen Scha-

densersatzes, der die vom Kunden bezahlten Kosten oder, falls eine Zahlung noch nicht

erfolgt ist, die zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Gebühren für die Leistungen im Rah-

men dieses Vertrages nicht überschreiten dürfen. Weder Struers noch ihre Mitarbeiter, Ver-

treter oder Bevollmächtigten haften gegenüber dem Kunden oder anderen Personen für

Verluste oder Schäden aufgrund ihrer Handlungen im Zusammenhang mit einem PLAN

oder diesen Service-AGB, insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Nutzungsausfälle,

Nutzungsergebnisse oder für andere Verluste oder Schäden jedweder Art, insbesondere

für mittelbare, zufällige, besondere oder exemplarische Schäden, Schadensersatz mit

Strafcharakter (punitive damages) oder Folgeschäden, Aufwendungen, Kosten, Gewinne,

entgangene Einsparungen oder Einkünfte, verlorene oder beschädigte Daten, oder für an-

dere Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder im Rahmen der

Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Geräts oder Leihgeräts, oder aus der

Nutzung von im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Materialien für die Leis-

tungen. Im Rahmen dieses Vertrages werden dem Kunden bestimmte Rechtsansprüche

eingeräumt; darüber hinaus stehen dem Kunden ggf. andere Rechte zu, die je nach Ansäs-

sigkeitsstaat oder -land des Kunden variieren. In einigen Staaten oder Ländern ist ein Aus-

schluss oder eine Beschränkung der Haftung für zufällige oder Folgeschäden oder still-

schweigende Gewährleistungen nicht zulässig, so dass die vorstehenden Beschränkungen

ggf. nicht zutreffen.

C.

UNAUTORISIERTE REPARATUREN, ÄNDERUNGEN ETC.

Die Verpflichtungen von Struers aus diesem PLAN und diesen Service-AGB bestehen

nicht, wenn festgestellt wird, dass das in diesem PLAN enthaltene Gerät von anderen auf

eine Weise geändert oder repariert wurde, die sich nachteilig auf die Zuverlässigkeit und

Funktionalität des Geräts auswirkt.

D.

LEISTUNGSSPEZIFISCHE VORAUSSETZUNGEN

Techniker haben zur Durchführung der Arbeiten freien und offenen Zugang zu allen wichti-

gen Bereichen; die Umgebung muss gesichert sein.

Den Technikern von Struers werden Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Von anderen verursachte Verzögerungen, die verhindern, dass die Vertreter von Struers

ihrer Arbeit nachgehen können, werden dem Kunden zu den aktuellen Stundensätzen von

Struers pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Müssen die Arbeiten aufgrund der Verzöge-

rungen auf einen neuen Termin verschoben werden, werden dem Kunden die Struers zu-

sätzlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Zu diesen zusätzlichen Kosten zählen

insbesondere Reisekosten, Flugkosten, Kosten für Teile und Transportkosten etc.

Struers setzt voraus, dass sämtliche Arbeiten in einem gewerkschaftsfreien Umfeld durch-

geführt werden. Bei einer Verzögerung der Arbeiten werden Abweichungen oder Verzöge-

rungen, die mit einem gewerkschaftlichen Umfeld in Verbindung stehen, als Sonderkosten

in Rechnung gestellt.

Die Durchführung der Arbeiten setzt voraus, dass keine besonderen Zulassungen bzw. Si-

cherheitsfreigaben/-anforderungen zur Erfüllung des Leistungsumfangs im Rahmen des

PLANS erforderlich sind. Sofern erforderlich, werden die Kosten zur Erlangung dieser Zu-

lassungen/Freigaben dem Kunden in Rechnung gestellt.

Verzögerungen von termingebundenen Arbeiten im Rahmen eines PLANS aufgrund von

Änderungen des Leistungsumfangs vor Ort (zusätzliche Teile, zusätzliche Arbeitskräfte,

etc.) können zusätzliche Kosten für den Kunden bedeuten.

Struers wird die bei der Erbringung der Leistungen entstandenen Abfälle in vom Kunden

bereitgestellte Container entsorgen.

E.

ANNAHME

Sämtliche Geräte müssen sich vor ihrem Einsatz im Rahmen eines PLANS in gebrauchs-

fähigem Zustand befinden.

Struers behält sich vor, Geräte vor deren Freigabe und Annahme für den Einsatz im Rah-

men eines PLANS zu den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Arbeits- und Reisekos-

tensätzen von Struers zu überprüfen und zu reparieren.

F.

KÜNDIGUNGSRECHT VON STRUERS

Struers behält sich vor, diesen Vertrag oder einen PLAN zu kündigen, falls Struers feststellt,

dass dessen Fortsetzung aufgrund der Überalterung des Geräts, fehlender Ersatzteile oder

fehlender Verfügbarkeit von Fachkenntnissen, Räumlichkeiten oder Werkzeugen, die zur

Instandhaltung oder Reparatur des Geräts benötigt werden, wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

In diesem Fall informiert Struers den Kunden mit einer Frist von dreißig (30) Tagen über

die Kündigung und bestimmt im eigenen billigen Ermessen eine mögliche Anpassung der

Kosten für den Kunden im Zusammenhang mit dem gekündigten PLAN. Diese Anpassung

kann in Form einer Erstattung im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil dieses Vertrages

oder einer Gutschrift für zukünftige Käufe neuer oder verbesserter Struers-Produkte erfol-

gen.

G.

GESAMTE VEREINBARUNG

Dieser Vertrag, einschließlich der Bestimmungen der Verkaufsbedingungen von Struers,

die in diesen Vertrag aufgenommen sind und die auch die Erbringung von Leistungen durch

Struers umfassen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Struers im

Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar, und kein Mitarbeiter oder Vertreter von Struers

ist berechtigt, diese Service-AGB mündlich abzuändern. Im Falle von Widersprüchen ha-

ben die Bestimmungen des PLANS Vorrang vor den Service-AGB und den Verkaufsbedin-

gungen von Struers. Die Verkaufsbedingungen von Struers erhalten Sie auf Nachfrage o-

der können unter www.struers.com/Terms-and-Conditions-of-sale eingesehen werden.