Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den ServiceGuard von Struers
(Fassung vom 1. Januar 2017)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den ServiceGuard von Struers (die „Ser-
vice-AGB“) gelten im Verhältnis zwischen einem Kunden von Struers (der „Kunde“) und Struers
(dem Unternehmen, das jeweils im Vertrag für den ServiceGuard von Struers oder in der Bestel-
lung/Rechnung/Bestätigung genannt ist) im Hinblick auf die im Vertrag für den ServiceGuard von
Struers oder in der Bestellung/Rechnung/Bestätigung beschriebenen Geräte. Die ServiceGuard-
Leistungen werden von Struers selbst oder von einem verbundenen Unternehmen oder autorisier-
ten Dienstleister von Struers erbracht. Verweise auf den „Vertrag“ beziehen sich auf den Vertrag
für den ServiceGuard von Struers oder die Bestellung/Rechnung/Bestätigung für die Service-
Guard-Leistungen, einschließlich dieser Service-AGB. Die Verkaufsbedingungen von Struers gel-
ten in ihrer jeweils geltenden Fassung in vollem Umfang auch für diese Service-AGB, als wären
sie in diesen Service-AGB enthalten. Alle Begriffe, die in diesen Service-AGB nicht anders definiert
sind, haben die ihnen in den Verkaufsbedingungen von Struers jeweils zugewiesene Bedeutung.
Der Umfang der im Rahmen dieser Service-AGB erbrachten Leistungen richtet sich danach, ob
der Kunde den sog. „PREVENT Plan“ (nur Wartung), den „PROTECT Plan“ (Wartung und schnelle
Reparaturen) oder den „PERFORM Plan“ (maßgeschneiderte Leistungen) gewählt hat. Diese wer-
den zusammen als die „PLÄNE“ und jeweils einzeln als ein „PLAN“ bezeichnet. Die Art und Lauf-
zeit der Leistungen sowie die jeweiligen Geräte sind im Vertrag angegeben. Der Vertrag gilt nur
für die zum Zeitpunkt des Vertrages konfigurierten Geräte der Marke Struers.
A.
LEISTUNGEN
A.1. Vorbeugende Standard-Wartungsbesuche
Alle PLÄNE basieren auf vorbeugenden Standard-Wartungsbesuchen von Struers, die alle
12 Monate bzw. nach 1.500 Betriebsstunden (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist), durchzuführen sind. Bei stärkerer Beanspruchung müssen die im PLAN angegebenen
Wartungsintervalle verkürzt werden.
Jeder Wartungsbesuch umfasst u. a. die allgemeine Reinigung und Inspektion, das
Schmieren, den Austausch von Standard-Verschleißteilen, die Justierung von Geräten so-
wie Funktionstests. Der Wartungsbesuch ist in der Service-Checkliste erfasst, die auf Nach-
frage für jedes Gerät erhältlich ist.
A.1.1. Allgemeine Reinigung und Inspektion
Reinigung beinhaltet nicht das Entfernen übermäßiger Ablagerungen von Schleifabrieb,
Schmier- oder Schleifmitteln, Verunreinigungen etc. aufgrund der Nichtvornahme der von
Struers empfohlenen täglichen, wöchentlichen und/oder monatlichen Wartung durch den
Kunden.
Reinigung beinhaltet nicht das Reinigen von Kühlsystemen oder Bestandteilen davon
(Kühlmittelbehälter und -pumpen, Filtermittelschichten etc.).
Reinigung beinhaltet nicht die Innenreinigung des Computers (falls vorhanden).
A.1.2. Schmieren
Schmieren bedeutet, normal gewartete Bereiche der Geräte ausschließlich nach den Vor-
gaben der betreffenden Checkliste zu ölen und/oder einzufetten oder das bereits vorhan-
dene Öl und/oder Fett auszutauschen.
A.1.3. Austausch von Standard-Verschleißteilen
Ausgetauscht werden bei Bedarf nur solche Verschleißteile, die in dem sog. „Standard Ser-
vice Kit“ für das jeweilige Gerät enthalten sind. Typische Standard-Verschleißteile sind Rie-
men, Verschlüsse, Dichtungen, Schläuche etc. Eine Liste der Standard-Verschleißteile für
ein bestimmtes Gerät wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
Weitere Teile, die eventuell für Reparaturen, für die vollständige Erbringung der Leistungen
im Rahmen des jeweiligen PLANs und/oder für die Wiederherstellung des normalen Be-
triebszustands der Geräte benötigt werden, werden dem Kunden in Höhe der bei Struers
jeweils geltenden Stundensätze und Kosten für Ersatzteile in Rechnung gestellt.
Bei Härteprüfgeräten von Struers werden nach dem jeweiligen PLAN keine Verschleißteile
eingebaut.
A.1.4. Basisinspektion, -untersuchung und/oder -anpassungen
Geräte, bei denen es sich nicht um Härteprüfgeräte handelt
Im Falle von Geräten, bei denen es sich nicht um Härteprüfgeräte handelt, umfasst die
Wartung Messungen und Anpassungen der jeweiligen Kräfte, Belastungen, Geschwindig-
keiten etc.
Die Geräte werden in technischer Hinsicht inspiziert, bewertet und überprüft. Ergebnisse
und Empfehlungen werden nach Abschluss des Wartungsbesuchs im Wartungsprotokoll
erfasst.
Härteprüfgeräte
Die Wartung umfasst die in der jeweiligen Service-Checkliste angegebenen Messungen
und Anpassungen der jeweiligen Kräfte, Lastsysteme, Eindringkörper, optischen Systeme
(ohne Kamera), internen Mechanik (ohne PC) etc.
Das Härteprüfgerät wird nur justiert oder kalibriert, um genaue indirekte Untersuchungser-
gebnisse auf dem Prüfblock von Struers zu erhalten.
A.1.5. Kalibrierung mit Werkszertifikat
Alle vorgenommenen Justierungen/Kalibrierungen erfolgen nach „Werksvorgaben“ und
sind nicht nach ISO17025 akkreditiert. Im Rahmen von PLÄNEN werden standardmäßig
keine Zertifikate irgendeiner Art (weder Werkszertifikate noch nach ISO17025 akkreditierte
Zertifikate) ausgestellt.
A.1.6. Funktionstests
Der Wartungsbesuch wird mit einem Funktionstest abgeschlossen, anhand dessen über-
prüft wird, dass das Gerät voll funktionsfähig ist.
A.2. Umfang der verschiedenen PLÄNE
A.2.1. PREVENT Plan
Im Rahmen des PREVENT Plans verpflichtet sich Struers, die vertraglich vorgesehene An-
zahl vorbeugender Standard-Wartungsbesuche durchzuführen.
Die Wartungsbesuche nach dem PREVENT Plan sind vorbeugender Art und dienen nicht
der Durchführung von Notfallmaßnahmen oder -reparaturen.
Der PREVENT Plan ist kein allumfassender, unbefristeter „Service-Vertrag“, der künftige
Geräteausfälle, künftigen Service- und Reiseaufwand oder den Austausch von Teilen ab-
deckt.
Der PREVENT Plan tritt zum Rechnungsdatum in Kraft, und Wartungsbesuche erfolgen
jeweils zu einem von Struers festgelegten Termin innerhalb der Vertragslaufzeit.
Wird ein umgehender Wartungsbesuch oder Notfallbesuch angefordert oder verlangt der
Kunde im Vorfeld oder während des Standard-Wartungsbesuchs zusätzliche Reparaturen,
so werden alle dafür benötigten Teile, Arbeitskräfte und Reisekosten gesondert in Rech-
nung gestellt.
A.2.2. PROTECT Plan
Der PROTECT Plan beinhaltet die Leistungen des PREVENT Plans und darüber hinaus
einen schnellen Reparaturservice, der künftige Geräteausfälle, künftigen Service- und Rei-
seaufwand oder den Austausch von Teilen abdeckt.
Folgendes ist vom PROTECT Plan nicht abgedeckt:
•
Teile, die wegen Nichtvornahme der nach der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen
täglichen, wöchentlichen oder jährlichen Wartung ausfallen;
•
Teile, die wegen missbräuchlicher oder falscher Nutzung oder wegen von Struers
nicht autorisierter Reparaturen ausfallen;
•
Teile, die wegen Nutzung von Verbrauchsmaterialien Dritter ausfallen.
Vom PROTECT Plan abgedeckte erforderliche Reparaturen können nach Zustimmung bei-
der Parteien zu einem bestimmten Termin innerhalb des Zeitrahmens des Service Level
Agreements durchgeführt werden.
A.2.3. PERFORM Plan
Der PERFORM Plan kann die Leistungen des PROTECT Plans sowie weitere individuell
vereinbarte und im Vertrag beschriebene Leistungen beinhalten.
A.3
PLAN-Gewährleistung
Struers gewährleistet, dass alle Leistungen im Rahmen der PLÄNE in professioneller Weise
durchgeführt werden und alle verwendeten Materialien für einen Zeitraum von einem Jahr
nach Abschluss der Arbeiten mangelfrei sind. Erfüllen die Leistungen und/oder Materialien
diese Gewährleistung nicht, kann Struers diese Materialien nach alleinigem Ermessen für
den Kunden kostenfrei reparieren bzw. diese Leistungen nach alleinigem Ermessen und
für den Kunden kostenfrei erneut durchführen. Voraussetzung hierfür ist, dass Struers spä-
testens zehn (10) Geschäftstage vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eine schriftliche Män-
gelrüge vom Kunden erhält.
Die PLÄNE und die vorstehenden Gewährleistungen gelten nicht für Geräte, Teile oder
Bestandteile in folgenden Situationen oder für Leistungen, die infolge dieser Situationen
erforderlich werden:
•
Schäden, die auf einen Unfall, eine Änderung oder eine falsche oder missbräuchliche
Nutzung des Gerätes oder Bestandteils zurückzuführen sind (wie u. a. Anschluss an
die falsche Netzspannung, Verwendung unpassender Sicherungen oder inkompatib-
ler, defekter oder minderwertiger Vorrichtungen oder Zubehörteile, unpassende oder
unzureichende Be- oder Entlüftung oder Nichtbefolgung der Betriebsanleitung);
•
Schäden infolge der Nutzung des Gerätes oder Bestandteils mit nicht von Struers au-
torisierten oder empfohlenen Produkten oder Bestandteilen Dritter;
•
Schäden durch höhere Gewalt (wie z. B. schlechtes Wetter, Blitzschlag, Überschwem-
mung, Sturm, Erdbeben und Orkane) oder Gründe, die außerhalb des Einflussbe-
reichs des Kunden liegen (wie z. B. Feuer, Stromschwankungen oder -ausfall oder
Störung oder Ausfall der Klimaanlage);
•
Herunterladen von Software, Softwarekonfigurationen oder Datenbanken;
•
Umzug der Geräte von einem geographischen Standort an einen anderen oder von
einem Unternehmen zu einem anderen;
•
falls Struers keine Fehler feststellt (z. B. das Problem nicht nachvollzogen werden
kann); oder
•
falls Geräte oder Bestandteile von Dritten betreut oder installiert werden, die von Stru-
ers nicht für die Erbringung von Reparatur- oder Wartungsleistungen autorisiert wur-
den.
Teile oder Bestandteile, die im Rahmen der PLÄNE ersetzt werden, werden gegen andere
Teile bzw. Bestandteile ausgetauscht und der ersetzte Teil oder Bestandteil wird Eigentum
von Struers.
Die in diesen Service-AGB beschriebenen Gewährleistungen gelten ausschließlich für die
von Struers-Mitarbeitern erbrachten Leistungen und eingebauten Teile.
DIE IN DIESEN SERVICE-AGB BESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN
AUSDRÜCKLICH ANSTELLE ALLER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN ABGEGE-
BEN. STRUERS GIBT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEI-
GENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, INSBESONDERE KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN
ARANTIENDER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK.
Der PLAN umfasst nicht den Austausch von Elektroden oder Wegwerfartikeln wie Reagen-
zien, Lösungen, Papieren etc., die während des Betriebs der Geräte verbraucht werden.
Der PLAN beinhaltet auch kein Struers-Zubehör, sofern in diesen Service-AGB nicht aus-
drücklich etwas anderes angegeben ist.
Der PLAN beinhaltet auch kein Zubehör für Härteprüfgeräte wie u. a. PCs, Framegrabber,
Softwarelizenzen, Digitalkameras oder computerbasierte Software.
Struers behält sich vor, alle Leistungs- und Reparaturkosten, einschließlich Arbeits- und
Reisekosten sowie Kosten für Teile, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Geräte
nicht nach der jeweiligen Struers-Bedienungsanleitung ordnungsgemäß wartet und bedient
oder sie mit Produkten oder -zubehör Dritter versieht und nutzt, dem Kunden in Rechnung
zu stellen.
Nach Möglichkeit werden alle Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort beim Kunden
durchgeführt. Struers behält sich jedoch vor, alle vom PLAN abgedeckten Geräte oder Be-
standteile mitzunehmen, um Wartungs- und Reparaturarbeiten an einem anderen Standort
durchzuführen.
Die PLÄNE gelten nicht für Geräte, die auf andere als in diesen Service-AGB beschriebene
Weise an Struers-Standorte zurückverbracht werden, und Struers haftet nicht für Schäden,
die während des Transports der Geräte durch das Transportunternehmen entstehen.
Struers haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, soweit diese auf Streiks,
Arbeitskämpfe, Unfälle, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Stürme, höhere Gewalt,
Unvermögen der Beschaffung von Teilen oder Arbeitskräften zu einem wirtschaftlich ange-
messenen Preis oder sonstige Gründe, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs
vom Struers liegen.
B.
PFLICHTEN DES KUNDEN
B.1
Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, einschließlich Arbeits- und Reisekosten, Kosten für
Teile sowie für sämtliche Reparaturen, die nicht im PLAN inbegriffen sind.
Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, einschließlich Arbeits- und Reisekosten, Kosten für
Teile sowie für sämtliche nicht enthaltenen Reparaturen, die wegen Nichtdurchführung
empfohlener täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Wartungsarbeiten durch den Kun-
den oder aufgrund falscher oder missbräuchlicher Nutzung durch den Kunden oder Natur-
katastrophen erforderlich werden.
Der Kunde sorgt dafür, dass die Servicetechniker ihre Arbeiten in einer sicheren Arbeitsum-
gebung durchführen können.
B.2
Vorherige Genehmigung
Soll ein Gerät, das in diesen PLAN eingeschlossen ist, von seinem ursprünglichen Standort
verlagert werden, so muss der Kunde von Struers eine schriftliche Genehmigung einholen.
Unbefugtes Verlagern von Geräten kann den PLAN ungültig machen.
B.3
Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Leihgeräten
Die folgenden Bestimmungen gelten im Falle der Bereitstellung von Leihgeräten durch Stru-
ers:
•
Der Kunde darf das Leihgerät ausschließlich zu den normalen Arbeitsbedingungen
nutzen, die auch für das Originalgerät gelten.
•
Der Kunde muss genauso vorsichtig mit dem Leihgerät umgehen, wie es für das Ori-
ginalgerät vorgeschrieben ist, und darf dessen Aussehen und Funktionalität nicht ver-
ändern.
•
Der Kunde muss das Leihgerät zu dem Zeitpunkt zurückgeben, zu dem er auch das
Originalgerät zurückerhält. Andernfalls behält sich Struers vor, für jeden Tag der ver-
späteten Rückgabe des Leihgeräts eine Leihgebühr zum jeweils aktuellen Satz in
Rechnung zu stellen. Struers kann im eigenen Ermessen auf diese Gebühr verzichten,
wenn der Kunde Struers im Voraus über die Verzögerung und den Grund hierfür in-
formiert.
•
Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Verluste von oder Schä-
den an Geräten, die Struers dem Kunden aus jedwedem Grund leiht, bei denen es
sich nicht um normale Verschleißerscheinungen handelt.
B.4.
Beschränkung von Rechtsbehelfen
Der alleinige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die Gesamtverpflichtung
von Struers (gleich ob vertraglich begründet, aus unerlaubter Handlung oder anderweitig)
im Rahmen dieses Vertrages bezieht sich auf die vertragsgemäße Reparatur des mangel-
haften Geräts oder der mangelhaften Bestandteile. Ist Struers nicht in der Lage, diese Re-
paratur durchzuführen, bezieht sich der alleinige und ausschließliche Rechtsbehelf des
Kunden und die Gesamtverpflichtung von Struers auf die Zahlung des tatsächlichen Scha-
densersatzes, der die vom Kunden bezahlten Kosten oder, falls eine Zahlung noch nicht
erfolgt ist, die zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Gebühren für die Leistungen im Rah-
men dieses Vertrages nicht überschreiten dürfen. Weder Struers noch ihre Mitarbeiter, Ver-
treter oder Bevollmächtigten haften gegenüber dem Kunden oder anderen Personen für
Verluste oder Schäden aufgrund ihrer Handlungen im Zusammenhang mit einem PLAN
oder diesen Service-AGB, insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Nutzungsausfälle,
Nutzungsergebnisse oder für andere Verluste oder Schäden jedweder Art, insbesondere
für mittelbare, zufällige, besondere oder exemplarische Schäden, Schadensersatz mit
Strafcharakter (punitive damages) oder Folgeschäden, Aufwendungen, Kosten, Gewinne,
entgangene Einsparungen oder Einkünfte, verlorene oder beschädigte Daten, oder für an-
dere Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder im Rahmen der
Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Geräts oder Leihgeräts, oder aus der
Nutzung von im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Materialien für die Leis-
tungen. Im Rahmen dieses Vertrages werden dem Kunden bestimmte Rechtsansprüche
eingeräumt; darüber hinaus stehen dem Kunden ggf. andere Rechte zu, die je nach Ansäs-
sigkeitsstaat oder -land des Kunden variieren. In einigen Staaten oder Ländern ist ein Aus-
schluss oder eine Beschränkung der Haftung für zufällige oder Folgeschäden oder still-
schweigende Gewährleistungen nicht zulässig, so dass die vorstehenden Beschränkungen
ggf. nicht zutreffen.
C.
UNAUTORISIERTE REPARATUREN, ÄNDERUNGEN ETC.
Die Verpflichtungen von Struers aus diesem PLAN und diesen Service-AGB bestehen
nicht, wenn festgestellt wird, dass das in diesem PLAN enthaltene Gerät von anderen auf
eine Weise geändert oder repariert wurde, die sich nachteilig auf die Zuverlässigkeit und
Funktionalität des Geräts auswirkt.
D.
LEISTUNGSSPEZIFISCHE VORAUSSETZUNGEN
Techniker haben zur Durchführung der Arbeiten freien und offenen Zugang zu allen wichti-
gen Bereichen; die Umgebung muss gesichert sein.
Den Technikern von Struers werden Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Von anderen verursachte Verzögerungen, die verhindern, dass die Vertreter von Struers
ihrer Arbeit nachgehen können, werden dem Kunden zu den aktuellen Stundensätzen von
Struers pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Müssen die Arbeiten aufgrund der Verzöge-
rungen auf einen neuen Termin verschoben werden, werden dem Kunden die Struers zu-
sätzlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Zu diesen zusätzlichen Kosten zählen
insbesondere Reisekosten, Flugkosten, Kosten für Teile und Transportkosten etc.
Struers setzt voraus, dass sämtliche Arbeiten in einem gewerkschaftsfreien Umfeld durch-
geführt werden. Bei einer Verzögerung der Arbeiten werden Abweichungen oder Verzöge-
rungen, die mit einem gewerkschaftlichen Umfeld in Verbindung stehen, als Sonderkosten
in Rechnung gestellt.
Die Durchführung der Arbeiten setzt voraus, dass keine besonderen Zulassungen bzw. Si-
cherheitsfreigaben/-anforderungen zur Erfüllung des Leistungsumfangs im Rahmen des
PLANS erforderlich sind. Sofern erforderlich, werden die Kosten zur Erlangung dieser Zu-
lassungen/Freigaben dem Kunden in Rechnung gestellt.
Verzögerungen von termingebundenen Arbeiten im Rahmen eines PLANS aufgrund von
Änderungen des Leistungsumfangs vor Ort (zusätzliche Teile, zusätzliche Arbeitskräfte,
etc.) können zusätzliche Kosten für den Kunden bedeuten.
Struers wird die bei der Erbringung der Leistungen entstandenen Abfälle in vom Kunden
bereitgestellte Container entsorgen.
E.
ANNAHME
Sämtliche Geräte müssen sich vor ihrem Einsatz im Rahmen eines PLANS in gebrauchs-
fähigem Zustand befinden.
Struers behält sich vor, Geräte vor deren Freigabe und Annahme für den Einsatz im Rah-
men eines PLANS zu den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Arbeits- und Reisekos-
tensätzen von Struers zu überprüfen und zu reparieren.
F.
KÜNDIGUNGSRECHT VON STRUERS
Struers behält sich vor, diesen Vertrag oder einen PLAN zu kündigen, falls Struers feststellt,
dass dessen Fortsetzung aufgrund der Überalterung des Geräts, fehlender Ersatzteile oder
fehlender Verfügbarkeit von Fachkenntnissen, Räumlichkeiten oder Werkzeugen, die zur
Instandhaltung oder Reparatur des Geräts benötigt werden, wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
In diesem Fall informiert Struers den Kunden mit einer Frist von dreißig (30) Tagen über
die Kündigung und bestimmt im eigenen billigen Ermessen eine mögliche Anpassung der
Kosten für den Kunden im Zusammenhang mit dem gekündigten PLAN. Diese Anpassung
kann in Form einer Erstattung im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil dieses Vertrages
oder einer Gutschrift für zukünftige Käufe neuer oder verbesserter Struers-Produkte erfol-
gen.
G.
GESAMTE VEREINBARUNG
Dieser Vertrag, einschließlich der Bestimmungen der Verkaufsbedingungen von Struers,
die in diesen Vertrag aufgenommen sind und die auch die Erbringung von Leistungen durch
Struers umfassen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Struers im
Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar, und kein Mitarbeiter oder Vertreter von Struers
ist berechtigt, diese Service-AGB mündlich abzuändern. Im Falle von Widersprüchen ha-
ben die Bestimmungen des PLANS Vorrang vor den Service-AGB und den Verkaufsbedin-
gungen von Struers. Die Verkaufsbedingungen von Struers erhalten Sie auf Nachfrage o-
der können unter www.struers.com/Terms-and-Conditions-of-sale eingesehen werden.