Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Siehe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Struers ServiceGuard
Datum: 8. August 2025
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese Verkaufsbedingungen (diese „Bedingungen“) bilden zusammen mit dem beigefügten Angebot,
Kostenvoranschlag, der
Auftragsbestätigung oder
Bestätigung (die „Vereinbarung“) die
ausschließlichen Bedingungen, die den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen
durch den Verkäufer („Verkäufer“) an den Käufer („Käufer“) regeln. Der Verkäufer im Rahmen dieser
Bedingungen ist das in dem beigefügten Angebot, Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung oder
Bestätigung (zusammen „Verkäuferformulare“) genannte Struers-Unternehmen. Der Käufer verzichtet
auf jedes Recht, sich auf eine Bestimmung zu berufen, die auf Unterlagen des Käufers vermerkt,
diesen beigefügt oder darin enthalten ist und die mit diesen Bedingungen unvereinbar ist, vgl. Klausel
2.d.
1.
Definitionen
a.
Anwendbares Recht: Alle anwendbaren Gesetze, Statuten, Rechtsverordnungen,
Satzungen, Richtlinien, Verordnungen, Anordnungen, Mitteilungen, Dekrete, Regeln,
Standards, Verhaltenskodizes, schriftliche Leitlinien, Handlungsanweisungen und
sonstigen Anforderungen einer Regierungsbehörde. „Anwendbares Recht“ umfasst
auch jede Neufassung oder Änderung, die derzeit in Kraft ist.
b.
Waren: Sämtliche in der Auftragsbestätigung (wie unten definiert) aufgeführten Geräte,
Teile, Materialien, Vorräte und andere Produkte (oder Teile davon).
c.
Regierungsbehörde: Jede supranationale, internationale, nationale, föderale, staatliche,
provinzielle, territoriale, regionale, kommunale oder lokale gesetzgebende, behördliche
oder regulatorische Stelle, einschließlich jeder Abteilung, Zweigstelle, Ministerium,
Behörde oder Agentur sowie jedes Gericht, Tribunal, Kommission, Gremium oder
ähnliche Behörde, und jedes Unternehmen, das von einer staatlichen Stelle in Besitz
genommen, verwaltet oder kontrolliert wird – jeweils mit Zuständigkeit über ein Mitglied
der Verkäufergruppe, den Käufer und seine Gruppe, die im Rahmen der Vereinbarung
zu liefernden Waren und Dienstleistungen oder jede aus der Vereinbarung entstehende
Angelegenheit, einschließlich einer Bestellung.
d.
Gruppe: In Bezug auf ein Unternehmen: Dieses Unternehmen, jede Tochtergesellschaft
oder Muttergesellschaft dieses Unternehmens sowie jede Tochtergesellschaft einer
Muttergesellschaft dieses Unternehmens.
e.
Rechte des geistigen Eigentums (IPR): Patente, Erfindungsrechte, Urheberrechte
und verwandte Schutzrechte, Marken und Dienstleistungsmarken, Handelsnamen und
Domainnamen, Firmenwert („Goodwill“) und das Recht, wegen unlauterer Nachahmung
oder Wettbewerbs zu klagen, Designrechte, Rechte an Computerprogrammen,
Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz vertraulicher Informationen
(einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) sowie alle sonstigen geistigen
Eigentumsrechte – jeweils unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht – einschließlich
aller Anmeldungen und Rechte auf Eintragung, Verlängerung oder Erweiterung sowie
Rechte auf Inanspruchnahme von Priorität solcher Rechte und aller ähnlichen oder
gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft weltweit bestehen.
f.
Bestellung: Die Bestellung des Käufers über die Lieferung von Waren und/oder
Dienstleistungen, wie in der Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer
dargelegt, vgl. Klausel 2.a.
g.
Dienstleistungen: Die in der Auftragsbestätigung (wie unten definiert) aufgeführten
Dienstleistungen,
einschließlich Leistungen
und
etwaiger Inbetriebnahmen,
Anlaufbegleitungen,
Installationen,
Reparaturen,
Kalibrierungen,
Schulungen,
Beratungen oder professioneller Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer
erbringt. Dienstleistungen umfassen auch alle in der Auftragsbestätigung genannten
„Struers Service Guard“-Dienstleistungen, die zusätzlich zu diesen Bedingungen den
ServiceGuard-Geschäftsbedingungen des Verkäufers unterliegen.
2.
Basis der Vereinbarung
a.
Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers dar, Waren und/oder Dienstleistungen
gemäß diesen Bedingungen zu kaufen.
b.
Die Bestellung gilt nur dann als angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche
Annahme bzw. Auftragsbestätigung („Auftragsbestätigung“) ausstellt; zu diesem
Zeitpunkt und an diesem Datum kommt die Vereinbarung zustande („Beginntermin“).
c.
Der Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt ausdrücklich unter der
Bedingung, dass der Käufer die Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (bestehend aus
diesen Bedingungen sowie den in den Formularen des Verkäufers festgelegten
Bedingungen) als vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Verkäufer
und Käufer akzeptiert.
d.
Diese Bedingungen gelten für die Vereinbarung unter Ausschluss aller anderen
Bedingungen, die der Käufer einführen oder einbeziehen möchte oder die durch Gesetz,
Handelsbrauch, Gepflogenheit oder Geschäftspraxis impliziert werden. Etwaige
zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die der Käufer in einem beliebigen
Dokument (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Bestellung des Käufers)
vorschlägt, werden hiermit ausdrücklich abgelehnt, ohne dass es einer weiteren
Mitteilung der Ablehnung bedarf. Diese haben keine Wirkung und sind für den Verkäufer
nicht bindend. Mündliche oder schriftliche Zusicherungen, Garantien, Gepflogenheiten
oder Handelsbräuche, die nicht in diesen Bedingungen oder der Vereinbarung enthalten
sind, sind für keine der Parteien bindend.
e.
Änderungen dieser Bedingungen oder zusätzliche Bedingungen müssen von Käufer
und Verkäufer in einem schriftlichen Dokument, das ausdrücklich festlegt, dass es diese
Bedingungen ändert, vereinbart werden. Jede Bestellung von Waren und
Dienstleistungen und/oder der Erhalt von Waren oder Dienstleistungen durch den
Käufer, die gemäß der Vereinbarung geliefert oder erbracht werden, gilt als Zustimmung
zu diesen Bedingungen.
3.
Preise
a.
Die Preise für Waren und Dienstleistungen entsprechen entweder dem in der zum
Zeitpunkt des Versands oder der Leistungserbringung gültigen veröffentlichten
Preisverzeichnis des
Verkäufers
aufgeführten
Preis
oder
dem
in
der
Auftragsbestätigung angegebenen Preis; vorbehaltlich der Regelung, dass alle
Angebotspreise dreißig (30) Tage ab dem Datum des schriftlichen Angebots verbindlich
sind oder wie vom Verkäufer schriftlich anderweitig angegeben (Irrtümer und
Auslassungen vorbehalten).
b.
Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand, Fracht
oder Transport, Versicherung, Prüf- und Inspektionsgebühren, Legalisierungskosten
und aller anderen Kosten oder Aufwendungen, die dem Käufer in Rechnung gestellt
werden, sofern nicht anders angegeben. Die Preise beinhalten lediglich die
Standardverpackung. Besondere Anforderungen an Handhabung oder Verpackung
führen zu zusätzlichen Kosten für den Käufer.
c.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Wiederverkaufsprodukte (wie nachstehend in
Klausel
14
definiert)
die
Preise
zum
Zeitpunkt
des
Versands
dieser
Wiederverkaufsprodukte an den Käufer.
d.
Der Käufer erkennt an, dass die Preise für die Waren und Dienstleistungen auf der
Grundlage dieser Bedingungen als ausschließliche Verkaufsbedingungen kalkuliert
sind. Dementsprechend bestätigt der Käufer, dass er die Haftungsbeschränkungen und
Haftungsausschlüsse sowie die Versicherbarkeit der betreffenden Risiken bei der
Zustimmung zu den Preisen berücksichtigt hat.
4.
Steuern
Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich aller lokalen, kommunalen, staatlichen,
provinziellen, föderalen oder ausländischen Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen
Steuern oder Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Lieferung,
Lagerung, Verarbeitung, Nutzung, dem Verbrauch oder Transport der Waren oder
Dienstleistungen zu entrichten sind. Sämtliche staatlichen Abgaben auf die im Rahmen der
Vereinbarung gelieferten Waren oder Dienstleistungen – einschließlich, aber nicht beschränkt
auf Nutzungs-, Besitz-, Mehrwert-, Einkommen-, Export- und Importsteuern – sind vom Käufer
zu tragen oder, ersatzweise, hat der Käufer dem Verkäufer eine von der zuständigen Behörde
akzeptierte
Steuerbefreiungsbescheinigung vorzulegen.
Sollte
sich
eine
solche
Steuerbefreiungsbescheinigung aus irgendeinem Grund als unzureichend erweisen, erstattet
der Käufer dem Verkäufer alle in Verbindung mit dem Verkauf der Waren oder Dienstleistungen
anfallenden Steuern zurück. Eine solche Erstattung muss innerhalb von zehn (10) Tagen nach
dem
Zeitpunkt
erfolgen,
an
dem
der
Verkäufer
von
der
Ungültigkeit der
Steuerbefreiungsbescheinigung Kenntnis erlangt.
5.
Kredit
Die Höhe des dem Käufer vom Verkäufer gewährten Kredits hängt von der Einschätzung des
Verkäufers hinsichtlich der Fähigkeit, Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit des Käufers
ab, die gelieferten Waren gemäß den Bedingungen der Vereinbarung pünktlich zu bezahlen.
Falls nach Ansicht des Verkäufers eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage
des Käufers eintritt und/oder der Käufer fällige Zahlungen für zuvor im Rahmen dieser oder
einer anderen Vereinbarung mit dem Verkäufer gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen
nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig geleistet hat, behält sich der Verkäufer das
Recht vor, dem Käufer den Kredit zu entziehen und/oder die Erfüllung dieser und/oder anderer
Bestellungen für Waren und Dienstleistungen ohne Haftung gegenüber dem Käufer
auszusetzen.
6.
Zahlungen
a.
Bestellungen mit einem Gesamtwert von weniger als 30.000 USD müssen im Voraus
bezahlt werden oder, in besonderen Fällen mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers,
gegen Vorlage von Versanddokumenten per unwiderruflichem, bestätigtem Akkreditiv
zahlbar sein.
b.
Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert von 30.000 USD oder mehr muss der Käufer
30 % des Gesamtbetrags im Voraus bei Annahme der Bestellung durch den Verkäufer
zahlen. Der verbleibende Betrag ist gegen Rechnung innerhalb der in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Frist zu begleichen.
c.
Rechnungen
werden vom
Verkäufer zum
Zeitpunkt
des
Versands,
der
Leistungserbringung oder des Beginns eines Serviceplans im Rahmen der Service
Guard-Dienstleistungen ausgestellt. Zahlungen sind per Banküberweisung auf das vom
Verkäufer benannte Konto zu leisten. Alle Zahlungen müssen in der in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Währung erfolgen. Alle Rechnungen
gelten als vom Käufer akzeptiert, sofern der Verkäufer nicht innerhalb von zehn (10)
Tagen ab Rechnungsdatum eine schriftliche Beanstandung erhält. Fällige Beträge sind
ohne jegliche Rabatte, Abzüge oder Aufrechnungen vollständig zu zahlen. Auf
überfällige Beträge kann eine monatliche Servicegebühr von 1,5 % erhoben werden,
vorbehaltlich der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze. Werden überfällige Beträge an
einen Rechtsanwalt zur Eintreibung übergeben, erstattet der Käufer dem Verkäufer
sämtliche Inkassokosten und Anwaltsgebühren (diese betragen mindestens dreißig
Prozent (30 %) des insgesamt überfälligen Betrags). Der Verkäufer kann alle vom
Käufer erhaltenen Beträge zunächst zur Begleichung dieser Kosten und Auslagen, dann
auf aufgelaufene Zinsen und schließlich auf alle anderen, nach Datum geordneten,
ältesten offenen Beträge anwenden – unabhängig von etwaigen Streitigkeiten oder der
Zahlungszuordnung des Käufers zu bestimmten Rechnungen.
d.
Der Verkäufer ist berechtigt, jegliche vom Käufer erhaltenen Gelder zur Begleichung
anderer überfälliger Konten oder Beträge zu verwenden, die der Käufer oder seine
Unternehmensgruppe dem Verkäufer oder dessen Unternehmensgruppe schuldet.
7.
Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Datum: 8. August 2025
2
a.
Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer
die vollständige Zahlung für die Waren erhalten hat. Bis alle Beträge vollständig bezahlt
sind, verwahrt der Käufer die Waren sowie deren Verkaufserlöse treuhänderisch für den
Verkäufer, und der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit während der üblichen
Geschäftszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers zu erhalten, um die Waren
zu inspizieren oder zu entfernen. Der Verkäufer kann zu jeder Zeit Klage auf Zahlung
des Kaufpreises für die Waren oder Dienstleistungen erheben, bis er vollständig bezahlt
wurde.
b.
Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, verpflichtet
sich der Käufer:
i.
die Waren getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren
zu lagern, sodass sie jederzeit eindeutig als Eigentum des Verkäufers
erkennbar sind;
ii.
keine Kennzeichnungen oder Verpackungen, die sich auf die Waren
beziehen, zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen;
iii.
die Waren in einem einwandfreien Zustand zu halten und sie ab dem
Lieferdatum im Namen des Verkäufers zum vollen Preis gegen alle
Risiken zu versichern; sowie
iv.
den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einem der in
Klausel 15.c genannten Ereignisse betroffen ist oder zu erwarten hat,
betroffen zu werden.
8.
Dokumentation
Der Verkäufer stellt dem Käufer die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Daten
und Unterlagen zur Verfügung. Zusätzliche Kopien standardmäßiger Daten und Unterlagen
oder Anfragen nach speziellen Daten und Unterlagen werden dem Käufer gegen zusätzliche
Kosten zur Verfügung gestellt. Solche Dokumentationen umfassen, sind aber nicht beschränkt
auf Zeichnungen, Spezifikationen, Bedienungsanleitungen, Schulungsunterlagen und andere
dem Käufer bereitgestellte Daten oder grafische Darstellungen. Die nachstehenden
Definitionen und Einschränkungen gelten unabhängig vom Datenträger, auf dem die
Dokumente bereitgestellt werden.
a.
Dokumentationsklassen: Dokumentationen werden in zwei Klassen unterteilt: Klasse 1
umfasst alle Dokumente, die die Standardfunktionen und den Betrieb der Produkte des
Verkäufers beschreiben und allgemein als Bedienungsanleitungen bezeichnet werden,
die nicht ausschließlich für den Käufer erstellt werden. Klasse 2 umfasst alle vom
Verkäufer speziell für den Käufer erstellten Dokumente, die dazu dienen, die
ordnungsgemäße Nutzung der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren oder
Dienstleistungen zu erleichtern.
b.
Urheberrechte: Das Urheberrecht an allen Dokumenten in allen Klassen verbleibt beim
Verkäufer. Dem Käufer wird eine Lizenz erteilt, ohne weitere Genehmigung durch den
Verkäufer eine begrenzte Anzahl von vollständigen oder teilweisen Kopien eines
Dokuments der Klasse 1 anzufertigen, sofern der kopierte Teil die auf dem
Originaldokument enthaltenen geltenden Urheberrechts- und Markenschutzvermerke
aufweist. Dem Käufer wird ferner eine Lizenz erteilt, eine begrenzte Anzahl von
vollständigen oder teilweisen Kopien eines Dokuments der Klasse 2 anzufertigen, sofern
der kopierte Teil die geltenden Urheberrechts- und Markenschutzvermerke des
Originaldokuments enthält.
c.
Marken: Dem Käufer wird eine Lizenz zur Nutzung der Marken des Verkäufers in vom
Käufer erstellten Dokumentationen erteilt, soweit diese der ordnungsgemäßen Nutzung
der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren dienen, sofern die Marken in einer
Weise verwendet werden, die den geltenden Markengesetzen der jeweiligen
Rechtsordnungen entspricht, in denen der Käufer ansässig ist, und eindeutig als Marken
des Verkäufers gekennzeichnet sind.
Dem Käufer zur Verfügung gestellte Dokumente oder gemäß den oben genannten
Bestimmungen vom Käufer angefertigte Kopien urheberrechtlich geschützter Materialien
dürfen vom Käufer oder dessen Subunternehmern ausschließlich zum Zweck der
ordnungsgemäßen Nutzung der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren verwendet
werden. Solche Dokumente enthalten Informationen, die als vertraulich und geschütztes
Eigentum des Verkäufers gelten und ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an
Dritte weitergegeben werden dürfen.
9.
Änderungen auf Wunsch des Käufers
Keine nach Vertragsabschluss vom Käufer gewünschte Änderung ist wirksam oder für den
Verkäufer bindend, es sei denn, (i) diese Änderung wurde vom Käufer schriftlich beim
Verkäufer beantragt und (ii) der Verkäufer hat dieser Änderung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Sämtliche aus einer solchen Änderung entstehenden Kosten und Verzögerungen
werden ausschließlich vom Verkäufer bestimmt und sind für den Käufer verbindlich.
10.
Lieferung
Der Verkäufer wird sich in angemessener Weise bemühen, die Waren zu dem in der
Auftragsbestätigung genannten Termin oder innerhalb des dort angegebenen Liefer- oder
Leistungszeitraums zu liefern bzw. die Dienstleistungen zu erbringen. Die Liefer- oder
Leistungszeit ist jedoch nicht von wesentlicher Bedeutung, und der Verkäufer haftet nicht für
Verluste oder Kosten, die durch verspätete Lieferung oder Leistung entstehen. Der Verkäufer
wird sich in angemessenem Umfang bemühen, die Lieferverfahren des Käufers einzuhalten.
Ist der Käufer nicht in der Lage oder nicht bereit, die Waren gemäß der Vereinbarung
abzunehmen, kann der Verkäufer die Waren zurückbehalten und nach eigenem Ermessen
deren Lagerung und Versicherung veranlassen oder selbst übernehmen – auf Kosten des
Käufers. Erfolgt die Lagerung durch den Verkäufer, ist dieser berechtigt, dem Käufer die jeweils
gültigen Standardlagergebühren des Verkäufers in Rechnung zu stellen. Eine solche
Zurückbehaltung oder Versendung von Waren zur Lagerung gilt in allen Belangen dieser
Bedingungen als Lieferung an den Käufer. Ist der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der
Lage oder nicht bereit, die Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung anzunehmen, wird sich
der Verkäufer bemühen, die Dienstleistungen so bald wie möglich nach schriftlicher
Bestätigung des Käufers – mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen – zu erbringen.
Liegt das angegebene Datum mehr als 30 Tage nach dem im Vertrag genannten Termin, ist
der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Dienstleistungen so in Rechnung zu stellen und zu
bezahlen, als wären sie abgeschlossen worden, und nach Leistungserbringung alle
zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen infolge der Verzögerung in Rechnung zu stellen. Alle
Bestellungen unterliegen sowohl den geltenden staatlichen Exportbestimmungen als auch den
weltweiten Exportkontrollrichtlinien des Käufers. Falls eine Exportgenehmigung erforderlich ist,
wird die Lieferzeit ab Genehmigung durch die zuständigen Behörden berechnet. Wird die
erforderliche Exportgenehmigung nicht erteilt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die
betreffende Bestellung stornieren, und der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche
Ansprüche gegen den Verkäufer – gleich welcher Art, ob allgemein oder speziell –
infolgedessen.
11.
Versand und Gefahrübergang
Alle Verkäufe erfolgen „Ex Works“ (gemäß Incoterms 2010) ab Werk des Verkäufers, sofern
nicht schriftlich anders vereinbart. Vom Verkäufer abgeschlossene Versandverträge erfolgen
auf Rechnung des Käufers. Alle Ansprüche wegen Verlusts oder Beschädigung, nachdem die
Gefahr auf den Käufer übergegangen ist, sind vom Käufer direkt beim Frachtführer geltend zu
machen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vollen Preis für die Waren und
Dienstleistungen zu zahlen – unabhängig davon, ob während des Transports ein Verlust oder
Schaden eingetreten ist. Ungeachtet dessen behält sich der Verkäufer das Recht vor, Waren
im Transit zurückzuhalten.
a.
Transportkosten: Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer wählt
den Frachtführer aus. Der volle versicherbare Wert wird deklariert, und die daraus
resultierenden Versicherungsprämien werden vom Käufer getragen. Versand- und
Versicherungskosten werden vom Verkäufer im Voraus bezahlt und dem Käufer zum
Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes
vereinbart ist.
b.
Liefertermine: Vom Verkäufer genannte Termine beruhen auf den zum Zeitpunkt des
Beginns der Vereinbarung vom Käufer angegebenen Anforderungen. Verzögerungen
bei der Erteilung von Genehmigungen und/oder Informationen, Änderungen, die zu
Verzögerungen führen, oder angeforderte Verschiebungen von Terminen können
zusätzliche Kosten für den Verkäufer verursachen. Dementsprechend ist der Verkäufer
– zusätzlich zu den in Unterabsatz „Preissteigerung“ genannten Regelungen –
berechtigt, eine Verlängerung der Fristen sowie eine Kostenerstattung zu verlangen. Die
Preisänderung wird gleichmäßig auf die noch zu stellenden Rechnungen verteilt.
c.
Preissteigerung: Alle angegebenen Preise basieren auf geplanten Lieferungen
innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Beginn der Vereinbarung. Verzögerungen, die
ausschließlich durch den Verkäufer verursacht werden und über den angegebenen
Liefertermin hinausgehen, unterliegen keiner Preissteigerung.
12.
Prüfung
Der Käufer muss die Ware und die Dienstleistungen unverzüglich nach physischem Erhalt der
Ware oder nach Abschluss der Dienstleistungen prüfen. Der Käufer kann die Ware oder
Liefergegenstände (Ergebnis der Dienstleistungserbringung) zurückweisen, wenn er einen
Mangel entdeckt, der den Wert der Ware oder der Liefergegenstände wesentlich beeinträchtigt,
vorausgesetzt, dass jegliche Beanstandung eines wesentlichen Mangels unverzüglich und
spätestens sieben (7) Tage nach dem Datum des physischen Erhalts der Ware durch den
Käufer oder nach Abschluss der Dienstleistungen durch den Verkäufer erfolgen muss,
andernfalls gilt die Beanstandung als verwirkt. Geringfügige Mängel unterliegen den
Bedingungen der jeweils geltenden eingeschränkten Standardgarantien des Verkäufers.
Beanstandungen wegen Mengenabweichungen müssen dem Verkäufer unverzüglich und
spätestens sieben (7) Tage nach dem Datum des physischen Erhalts der Ware durch den
Käufer gemeldet werden, andernfalls gilt die Beanstandung gegenüber dem Verkäufer als
verwirkt. Soweit während des Transports eine Mengenabweichung oder Beschädigung der
Ware aufgetreten ist, ist das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers die Geltendmachung
eines Anspruchs beim Spediteur. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für während des
Transports verlorene oder beschädigte Waren.
13.
Verbesserungen durch den Verkäufer
Der Verkäufer und seine Lieferanten verbessern kontinuierlich die Qualität und Leistung der
Waren und
Dienstleistungen, und
dementsprechend unterliegen die Waren und
Dienstleistungen Änderungen in Spezifikationen, Design, Materialien, Komponenten,
Oberflächen, Konstruktion und Prozessen nach alleinigem Ermessen des Verkäufers, ohne
jegliche Haftung für die Nachrüstung zuvor gelieferter Waren oder die Überarbeitung zuvor
erbrachter Dienstleistungen.
14.
Wiederverkaufsprodukte; Komponenten Dritter
a.
„Wiederverkaufsprodukte“ sind Artikel, die zusammen mit den Waren des Verkäufers
verkauft werden und nicht vom Verkäufer hergestellt werden, sondern dem Käufer als
Datum: 8. August 2025
3
Gefälligkeit
geliefert
werden.
Die
Verantwortung
des
Verkäufers
für
Wiederverkaufsprodukte beschränkt
sich
auf
angemessene
kaufmännische
Bemühungen zur Beschaffung und zum Versand. Sofern nicht anders vereinbart, sind
alle
Preise
F.C.A.
Werk
des
Herstellers
des
Wiederverkaufsprodukts.
Standarddokumentation erfolgt nur in der vom Hersteller des Wiederverkaufsprodukts
gelieferten Form. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer keine Haftung für
Wiederverkaufsprodukte über die direkte Kontrolle des Verkäufers hinaus und über das
notwendige Maß zur angemessenen Erfüllung der oben genannten Verantwortung
hinausträgt, und der Verkäufer nicht für Verzögerungen haftet, die durch den Hersteller
des Wiederverkaufsprodukts oder anderweitig verursacht werden.
b.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin gilt, soweit Waren oder irgendeine
Komponente oder Teil der Waren von einem Dritten und nicht vom Verkäufer oder seiner
Unternehmensgruppe („Komponenten Dritter“) hergestellt wurden, dass solche
Komponenten Dritter nur im Rahmen und unter den Bedingungen der ursprünglichen
Herstellergarantie gewährleistet sind. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für
Mängel solcher Komponenten Dritter; vorausgesetzt, auf Wunsch des Käufers wird der
Verkäufer, soweit möglich, dem Käufer den Nutzen der Gewährleistungen und sonstigen
Rechte hinsichtlich mangelhafter Komponenten, die der Verkäufer gegenüber seinem
Lieferanten hat, übertragen.
c.
DER
VERKÄUFER
ÜBERNIMMT
KEINE
GARANTIE
FÜR
WIEDERVERKAUFSPRODUKTE ODER WAREN VON
DRITTEN, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH
IMPLIZIT,
EINSCHLIEßLICH GARANTIEN
DER
MARKTGÄNGIGKEIT, NICHTVERLETZUNG
UND EIGNUNG FÜR
EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. DIE EINZIGE GARANTIE IST DIE, WENN VORHANDEN,
VOM
HERSTELLER
DES
WIEDERVERKAUFSPRODUKTS
ODER
DER
KOMPONENTE DRITTER GEWÄHRTE GARANTIE. Der Käufer stimmt ferner zu, dass
das EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS bei
Verletzung der genannten Verantwortlichkeiten des Verkäufers auf die Differenz
zwischen dem Herstellerpreis des Verkäufers für die Wiederverkaufsprodukte oder
Komponenten Dritter und dem vom Verkäufer an den Käufer berechneten Preis für die
Wiederverkaufsprodukte oder Komponenten Dritter, die Gegenstand dieser Verletzung
sind, beschränkt ist.
15.
Kündigung, Aussetzung und Vertragsverletzung
a.
Sofern die Waren nicht versandt wurden oder die Dienstleistungen nicht erbracht
wurden, kann der Käufer seine Bestellung stornieren oder die Leistung aus dem Vertrag
nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer kündigen oder
aussetzen, vorbehaltlich der folgenden Gebühren, die allein vom Verkäufer bestimmt
werden:
•
Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle direkten oder indirekten Stornogebühren,
die dem Verkäufer entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene
Gewinne und alle Kosten und Ausgaben, die dem Verkäufer entstanden sind, um
die Waren oder Dienstleistungen zur Erfüllung der Bestellung des Käufers
vorzubereiten.
Zudem
unterliegen
alle
stornierten
Bestellungen
einer
Wiedereinlagerungsgebühr, die vom Verkäufer nach alleinigem Ermessen
festgelegt wird, jedoch in keinem Fall weniger als zwanzig Prozent (20 %) des
Kaufpreises der Waren oder Dienstleistungen beträgt.
•
Für Sonderbestellungen gilt eine Stornogebühr von 100 % für alle stornierten
Waren oder Dienstleistungen. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Recht vor,
dem Käufer eine Nicht-Stornogebühr bis zu einhundert Prozent (100 %) des
Kaufpreises der Waren oder Dienstleistungen zu berechnen, wobei die genaue
Höhe dieser Nicht-Stornogebühr im alleinigen Ermessen des Verkäufers liegt. Jede
Nicht-Stornogebühr wird dem Käufer mitgeteilt, und der Verkäufer hat das Recht,
die Nicht-Stornogebühr (zusätzlich zu sonstigen Ansprüchen aus diesem Abschnitt)
zu behalten, falls der Käufer eine solche Sonderbestellung storniert.
b.
Falls der Käufer es unterlässt, eine Zahlung an den Verkäufer für gelieferte Waren
und/oder erbrachte Dienstleistungen zu leisten, oder falls der Käufer wesentlich gegen
eine Bestimmung des Vertrags verstößt, kann der Verkäufer eine oder alle der
folgenden Maßnahmen ergreifen: Lieferung der Waren oder Leistung der
Dienstleistungen aussetzen oder einstellen, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung
vom Käufer erhalten hat, den Vertrag sofort kündigen oder alle ausstehenden Beträge
sofort fällig stellen.
c.
Falls der Käufer eine Zahlung an den Verkäufer nicht bei Fälligkeit leistet oder eine
freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft, oder falls ein Insolvenzverwalter
bestellt wird oder ein Antrag auf Verwaltung, Abwicklung oder Insolvenz des Käufers
gestellt wird, oder falls der Käufer in Liquidation geht oder eine ähnliche Maßnahme
ergreift, zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet oder anderweitig seine Unfähigkeit
zur Begleichung seiner Schulden bei Fälligkeit eingesteht, oder falls der Verkäufer
Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer seine Schulden gegenüber dem Verkäufer
bei Fälligkeit nicht begleichen kann, werden alle vom Käufer geschuldeten Beträge
sofort fällig, und der Verkäufer ist berechtigt, vollständige Zahlung vor weiterer
Herstellung oder Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen zu
verlangen oder alle weitere Herstellung, Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise zu
stornieren, auszusetzen oder zu kündigen, ohne dem Käufer gegenüber eine Haftung
zu übernehmen.
d.
Bei Kündigung des Vertrags:
v.
Der Käufer zahlt dem Verkäufer sofort alle unbezahlten Rechnungen und
Zinsen, und bezüglich gelieferter Waren und Dienstleistungen, für die
keine Rechnung gestellt wurde, wird der Verkäufer eine Rechnung
vorlegen, die der Käufer sofort nach Erhalt zu zahlen hat;
vi.
Der Käufer gibt alle Liefergegenstände oder Waren zurück, die nicht
vollständig bezahlt wurden. Falls der Käufer dem nicht nachkommt, darf
der Verkäufer die Räumlichkeiten des Käufers betreten und die
Gegenstände in Besitz nehmen. Bis zur Rückgabe trägt der Käufer die
alleinige Verantwortung für deren sichere Aufbewahrung und darf sie nicht
für andere Zwecke als im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwenden;
vii.
Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel,
Verpflichtungen und Haftungen der Parteien, die bis zum Datum der
Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz
für eine Vertragsverletzung zu fordern, die zum oder vor dem Datum der
Kündigung bestand;
viii.
Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend
nach Kündigung oder Ablauf Wirkung entfalten soll, bleibt vollständig
wirksam.
16.
Begrenzte Garantie
a.
Ausrüstung: Der Verkäufer garantiert nur gegenüber seinem ursprünglichen Kunden,
dass (i) von Verkäufer hergestellte Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern
sind bis zum früheren Zeitpunkt von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum oder achtzehn
(18) Monaten ab Versanddatum; und (ii) die Dienstleistungen mit angemessener
Fertigkeit und Sorgfalt ausgeführt werden. Wenn innerhalb des angegebenen
Garantiezeitraums festgestellt wird, dass die Waren nicht den Spezifikationen des
Verkäufers entsprechen oder einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, oder
wenn die Dienstleistungen nicht wie garantiert erbracht werden, muss der Verkäufer
unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden, wobei die Benachrichtigung in jedem Fall
spätestens zwölf (12) Monate ab Versanddatum der Waren oder zwölf (12) Monate ab
Erbringung der Dienstleistungen eingegangen sein muss. Die vorgenannte Garantie gilt
nicht für Waren oder Dienstleistungen, die der Verkäufer nach alleinigem Ermessen als
beschädigt durch (i) Missbrauch, Vernachlässigung oder Unfall; (ii) unsachgemäße
Anwendung, Installation, Lagerung oder Verwendung; (iii) unsachgemäße oder
unzureichende Wartung oder Kalibrierung; (iv) Betrieb außerhalb der veröffentlichten
Umweltspezifikation; (v) Schäden durch Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung,
Wind und Blitz; (vi) unsachgemäße Standortvorbereitung oder Wartung; (vii)
unautorisierte Reparaturen oder Ersatzteile oder Verwendung von Teilen oder
Verbrauchsmaterialien, die nicht vom Verkäufer geliefert oder empfohlen wurden; (viii)
Änderungen, die fahrlässig oder anderweitig unsachgemäß von anderen als dem
Verkäufer vorgenommen wurden; (ix) vom Käufer gelieferte Software oder
Verbrauchsmaterialien; oder (x) Verwendung in Verbindung mit oder Schnittstellen zu
nicht genehmigten Zubehörgeräten oder Aufsätzen.
b.
Verbrauchsmaterialien: Der Verkäufer garantiert, dass die Verbrauchsmaterialien
(Verderbliches/Einwegartikel) bei Lieferung den Spezifikationen des Verkäufers
entsprechen. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Versand oder bis
zum auf der Produktverpackung angegebenen Ablaufdatum, je nachdem, welches
früher eintritt. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers und das einzige und
ausschließliche Rechtsmittel des Käufers ist, dass der Verkäufer nicht konforme
Verbrauchsmaterialien nach rechtzeitiger Mitteilung und Rückgabe durch den Käufer
innerhalb des Garantiezeitraums ersetzt.
c.
Wenn der Verkäufer feststellt, dass die Waren oder Dienstleistungen nicht der Garantie
entsprechen, wird der Verkäufer innerhalb angemessener Frist nach Benachrichtigung
durch den Käufer jeden Mangel an Spezifikationen oder jeden Material- oder
Verarbeitungsfehler beheben oder anstelle der Reparatur nach alleinigem Ermessen die
Waren ersetzen. Die Verpflichtung des Verkäufers bezüglich solcher Waren oder
Dienstleistungen beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur der nicht konformen Waren
oder Dienstleistungen (nur Teile und Arbeit) und ist davon abhängig, dass der Käufer
die betreffenden Waren auf Anfrage des Verkäufers unverzüglich zurückgibt. Der
Verkäufer kann nach alleinigem Ermessen alle oder einen Teil der Gebühren für
Dienstleistungen zurückerstatten, die nach vernünftigem Ermessen des Verkäufers
nicht der ausdrücklichen Garantie entsprachen.
d.
In keinem Fall haftet der Verkäufer für Folgeschäden, beiläufige, indirekte oder
besondere Schäden oder für Transport-, Installations-, Einstellungs- oder sonstige
Kosten, die im Zusammenhang mit solchen Waren oder Dienstleistungen entstehen.
e.
Alle Garantieleistungen werden von Mitarbeitern oder autorisierten Vertretern des
Verkäufers durchgeführt. Wenn der Verkäufer feststellt, dass die Waren oder
Dienstleistungen nicht mangelhaft sind oder dass der Mangel nicht ausschließlich vom
Verkäufer verursacht wurde, hat der Käufer dem Verkäufer die für die Bearbeitung der
Reklamation entstandenen Zeit-, Kosten- und Aufwandkosten zu erstatten. Vor jeder
Verpflichtung des Verkäufers zur Durchführung einer begrenzten Garantieleistung
gemäß diesem Vertrag muss der Käufer alle Rechnungen an den Verkäufer vollständig
bezahlt haben, unabhängig davon, ob diese spezifisch mit den betreffenden Waren oder
Dienstleistungen in Zusammenhang stehen.
f.
Für folgende Punkte übernimmt der Verkäufer keine Garantie: (i) dass die Waren
unterbrechungsfrei oder fehlerfrei funktionieren; (ii) die tatsächliche Leistung der Waren,
außer deren Fähigkeit, die Spezifikationen des Verkäufers zu erfüllen; (iii) die
Entfernung oder Installation der Waren von einem Einsatzort oder Prozess oder die
Eignung der Installationsumgebung; (iv) die elektronischen und Software-Komponenten
Datum: 8. August 2025
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der Waren oder zugehörige Zubehörteile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Leiterplatten und integrierte Schaltkreise); (v) Wartung, Einstellungen, kleine
Reparaturen und sonstige Inspektionsanforderungen, vorbeugend oder anderweitig; (vi)
Nutzung der Waren unter ungeeigneten Bedingungen oder nicht gemäß
Bedienungsanleitung; oder (vii) Nutzung der Waren im Zusammenhang mit dem Betrieb
einer Nuklearanlage.
g.
AUSSCHLIEßLICHE RECHTSMITTEL BEI
GARANTIEVERLETZUNG. DER
VERKÄUFER LEHNT ALLE ANDEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN
BEZÜGLICH DER HIER BEREITGESTELLTEN WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH, DURCH
GEWOHNHEIT, MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE AUSSAGEN ODER SONST
WIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, FREIHEIT VON
STÖRUNGEN BEI NUTZUNG, QUALITÄT, GENAUIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT,
EIGNUNG DES ENTSTEHENDEN ARBEITSERGEBNISSES ODER DASS DIE
PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN BESTIMMTE ERGEBNISSE ERZIELEN, IN
KOMBINATION MIT ANDEREN KOMPONENTEN ODER ALS INTEGRIERTES
SYSTEM
FUNKTIONIEREN
ODER
IRGENDEINE
BESONDERE
ZWECKBESTIMMUNG ODER NOTWENDIGKEIT DES KÄUFERS ERFÜLLEN. DER
VERKÄUFER GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE
GARANTIE BEZÜGLICH DESIGN, VERKAUF, INSTALLATION ODER NUTZUNG
SEINER PRODUKTE. DIE GARANTIEN DES VERKÄUFERS WERDEN NICHT
ERWEITERT, NOCH ENTSTEHT IRGENDEINE VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG
DES VERKÄUFERS DURCH TECHNISCHE ANWEISUNGEN, EINRICHTUNGEN
ODER
DIENSTLEISTUNGEN
IN
VERBINDUNG
MIT
WAREN
ODER
DIENSTLEISTUNGEN.
17.
Pflichten des Käufers
a.
Der Käufer hat alle anwendbaren Gesetze einzuhalten, die seine Bestellung, den Erhalt
und die Nutzung der Waren und Dienstleistungen betreffen.
b.
Der Käufer wird mit dem Verkäufer in allen Angelegenheiten bezüglich der
Dienstleistungen zusammenarbeiten und dem Verkäufer ausreichenden Zugang zu den
Räumlichkeiten gewähren, in denen die Dienstleistungen erbracht werden, sowie zu
solchen Büroeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen und Lagermöglichkeiten, die
der Verkäufer angemessen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen
verlangt. Der Käufer stellt sicher, dass der Verkäufer ausreichenden Zugang zu einer
angemessenen Versorgung mit Versorgungsleistungen hat und ist verantwortlich für das
Einholen und Aufrechterhalten aller notwendigen Lizenzen, Genehmigungen und
Zustimmungen für die Dienstleistungen.
c.
Der Käufer stellt sicher, dass jeder Ort, an dem Dienstleistungen erbracht werden (außer
den Einrichtungen des Verkäufers), sicher und frei von Gefahren ist, und dass die
Arbeitsbedingungen die Gesundheit und Sicherheit des Personals des Verkäufers oder
des Personals der Beauftragten oder Auftragnehmer des Verkäufers nicht nachteilig
beeinflussen; und der Käufer stellt den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen, Verlusten,
Schäden, Aufwendungen oder Verletzungen jeglicher Art frei und hält ihn schadlos, die
dem Verkäufer oder diesem Personal oder Dritten im Zusammenhang mit der
Erbringung der Dienstleistungen am Einsatzort entstehen, außer soweit diese auf
Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind. Der Käufer erkennt an, dass
Personen, die Dienstleistungen erbringen, das Recht haben, eine Dienstleistung zu
verweigern, wenn diese Person ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko wahrnimmt, und
diese Handlung nicht als Verletzung einer Verpflichtung des Verkäufers gilt.
d.
Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben und im gesetzlich
zulässigen Umfang stellt der Käufer den Verkäufer und seine Geschäftsführer,
Angestellten, Beauftragten oder Auftragnehmer von jeglichen Drittansprüchen frei und
hält sie schadlos, einschließlich aller Rechtskosten, Gebühren und Aufwendungen,
wegen Schäden, Verletzungen, Kosten oder Verlust von Annehmlichkeiten,
Einkommen, Geschäft oder Gewinn oder sonstigen Verlusten, sei es aufgrund von
Fahrlässigkeit oder anderweitig, die sich aus oder in Zusammenhang mit den Waren
oder Dienstleistungen oder anderweitig aus oder in Bezug auf den Vertrag ergeben.
18.
Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder
für direkte oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt verursacht werden durch: (i) höhere
Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen wie Überschwemmungen,
Erdbeben oder Tornados; (ii) Ausfall von Lieferungen oder Transport oder behördliche
Maßnahmen; (iii) Schäden infolge von oder unter Bedingungen von Arbeitskämpfen, Streiks,
Aufruhr, Aufstand, bürgerlichen Unruhen oder Krieg; (iv) Schäden oder Fehlbetrieb durch
intermittierende Netzspannung, Frequenz, elektrische Spitzen oder Überspannungen,
ungewöhnliche Schocks oder elektrische Schäden; (v) Unfall, Feuer- oder Wasserschäden,
korrosive Atmosphäre oder Ursachen außerhalb der gewöhnlichen Nutzung; oder (vi) andere
Ursachen außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers.
19.
Softwarebestimmungen
a.
Sofern Software im Rahmen des Vertrages bereitgestellt wird, erhält der Käufer eine
nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur
Nutzung der Software ausschließlich im Zusammenhang mit dem Betrieb der
Ausrüstung. Unter dieser Lizenz darf der Käufer: (a) die Software des Verkäufers in
maschinenlesbarer oder gedruckter Form zur Sicherungskopie für die Nutzung der
Software des Verkäufers auf vom Verkäufer bereitgestellten Geräten kopieren; und (b)
eine zusätzliche Kopie der Software nur zu Archivierungszwecken erstellen.
b.
Die Software darf nicht kopiert, modifiziert, dekompiliert, rückentwickelt oder für andere
Zwecke verwendet werden.
c.
Der Käufer darf die Software nicht verleasen, vermieten, unterlizenzieren oder
anderweitig an Dritte verteilen.
d.
Der Verkäufer kann Lizenzschlüssel, Zugangscodes oder technische Mechanismen zur
Beschränkung oder Verwaltung der Software-Nutzung bereitstellen. Der Käufer darf
solche Mechanismen nicht umgehen oder manipulieren und
muss allen
Lizenzbedingungen im Rahmen von Klick-Through-Mechanismen zustimmen.
e.
Der Kauf von Abonnements für die cloudbasierten Lösungen des Verkäufers unterliegt
den Bedingungen des SaaS-Zusatzvertrags, der vom Verkäufer vor oder bei Verkauf
und/oder erstmaliger Nutzung dieser Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt wird.
20.
Patente
a.
Der Verkäufer verteidigt und stellt den Käufer von Ansprüchen Dritter frei, die geltend
machen, dass die vom Verkäufer hergestellten und verkauften Waren oder erbrachten
Dienstleistungen eine Verletzung eines gültigen europäischen Patents eines Dritten
darstellen, vorausgesetzt, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer innerhalb von fünf
(5) Tagen schriftlich über einen solchen Anspruch und erteilt danach die erforderliche
Vollmacht, Informationen und Unterstützung zur Verteidigung.
b.
Falls die vom Verkäufer hergestellten Waren oder erbrachten Dienstleistungen in einem
Gerichtsverfahren, als verletzend angesehen und deren Nutzung untersagt wird, ist der
Verkäufer nur verpflichtet, auf eigene Kosten die Waren oder Dienstleistungen so zu
ändern, dass sie nicht mehr verletzen, oder falls eine Änderung nicht möglich ist, den
Kaufpreis für die verletzenden Hardware- und Softwareteile zurückzuerstatten und diese
auf eigene Kosten zu entfernen.
c.
Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer nicht haftet und der Käufer den Verkäufer
vollständig schadlos hält, wenn die Verletzung auf die Nutzung der Waren oder
Dienstleistungen in Verbindung mit nicht vom Verkäufer hergestellten Waren, auf Waren
basiert, die nach Spezifikation des Käufers hergestellt wurden oder in einer Weise, für
die die Waren nicht vom Verkäufer ausgelegt wurden, oder wenn die Waren vom Käufer
entworfen oder vom Käufer verändert wurden, so dass sie verletzend wurden.
21.
Geistiges Eigentum
a.
Alle Eigentumsrechte an allen geistigen Eigentumsrechten (IPR), die mit den Produkten
oder Dienstleistungen des Verkäufers verbunden sind, einschließlich aller Patentrechte,
Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, anderen geistigen Eigentums sowie
aller Erfindungen und Software, bleiben Eigentum des Verkäufers (oder der Gruppe des
Verkäufers), auch nach Abschluss oder Beendigung des Vertrages.
b.
Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass alle im Rahmen des Vertrages bereitgestellte
Software vom Verkäufer lizenziert und nicht verkauft wird. Der Käufer erkennt an, dass
alle Waren und Software (ausgenommen Firmware, Software und andere Gegenstände,
die Dritten gehören) und das damit verbundene geistige Eigentum, einschließlich aller
Codes, Inhalte, Protokolle und Dokumentationen, die vom Verkäufer zusammen mit den
Waren und der Software bereitgestellt werden, Eigentum des Verkäufers oder der
Gruppe des Verkäufers sind und durch internationales Urheberrecht, Marken, Patente
und andere Eigentumsrechte sowie Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums in den
Ländern geschützt sind, in denen der Verkäufer und seine Gruppe tätig sind.
c.
Der Käufer darf keine Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Eigentumshinweise
löschen, ändern oder entfernen, die der Verkäufer auf Waren oder Software angebracht
hat. Der Käufer darf die Waren oder Software nicht modifizieren, rückentwickeln,
dekompilieren, zerlegen oder anderweitig entdecken oder versuchen, dies aus
irgendeinem Grund zu tun. Ferner darf der Käufer nicht auf den Quellcode der Software
zugreifen, ihn erstellen oder verändern. Der Käufer hat nicht das Recht, abgeleitete
Werke der Waren oder Software zu erstellen. Der Käufer wird auf Kosten des Verkäufers
alle angemessenen Schritte unternehmen, die der Verkäufer zur Durchsetzung,
Verfolgung und Verteidigung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers und seiner
Gruppe verlangt.
d.
Alle Änderungen oder Verbesserungen an den Waren oder der Software bleiben
alleiniges Eigentum des Verkäufers. Alle geistigen Eigentumsrechte, die nicht
ausdrücklich im Vertrag gewährt werden, sind ausdrücklich dem Verkäufer vorbehalten.
e.
Alle geistigen Eigentumsrechte in oder aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen,
einschließlich der Liefergegenstände, gehören dem Verkäufer. Der Verkäufer gewährt
dem Käufer oder wird dem Käufer eine vollständig bezahlte, weltweite, nicht-exklusive,
gebührenfreie
Lizenz
während
der
Vertragslaufzeit einräumen,
um
die
Liefergegenstände für den
Zweck der Nutzung der Dienstleistungen und
Liefergegenstände im Geschäft des Käufers zu kopieren.
f.
Der Käufer gewährt dem Verkäufer eine vollständig bezahlte, nicht-exklusive,
gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz, Materialien, die der Käufer dem Verkäufer für
die Vertragsdauer zur Verfügung stellt, zu kopieren und zu modifizieren, um die
Dienstleistungen für den Käufer zu erbringen.
g.
Verkäufer für die Vertragsdauer zur Verfügung stellt, zu kopieren und zu modifizieren,
um die Dienstleistungen für den Käufer zu erbringen.
22.
Vertraulichkeit
a.
Verkäufer und Käufer werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils
anderen Partei weder (a) vertrauliche, proprietäre oder geschäftlich sensible
Informationen der anderen Partei, denen die Partei im Verlauf dieser Beziehung
ausgesetzt sein kann, an andere als jene Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter oder
Unterauftragnehmer offenlegen, die diese im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung
kennen müssen und sich zur Einhaltung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen
Datum: 8. August 2025
5
verpflichtet haben, noch (b) die vertraulichen Informationen der anderen Partei für
andere Zwecke als die Vertragserfüllung verwenden.
b.
Vertrauliche Informationen können unter anderem alle Daten, Karten, Berichte,
Zeichnungen, Spezifikationen, Aufzeichnungen, technische Informationen und
Computerprogramme/Software umfassen, die die Geschäftstätigkeiten, Prozesse oder
Ausrüstungen einer der Parteien betreffen und die von einer Partei im Zusammenhang
mit dem Vertrag bereitgestellt, erworben oder gehandhabt werden, sofern diese
vertraulichen Informationen nicht bereits der empfangenden Partei bekannt sind,
öffentlich zugänglich sind, rechtmäßig von einer dritten Partei oder anderen Quelle
erworben wurden oder gesetzlich bzw. durch rechtlichen Prozess offengelegt werden
müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die andere Partei
unverzüglich vor der Offenlegung darüber und kooperiert mit jeglichen Bemühungen der
offenlegenden Partei, eine solche Offenlegung zu verhindern. Proprietäre Informationen
umfassen unter anderem jegliche Informationen, Daten oder Know-how in welcher Form
auch immer, die sich auf die Geschäftstätigkeiten einer der Parteien beziehen,
einschließlich
Preisgestaltung,
Marketinginformationen,
Bedingungen
von
vorgeschlagenen oder tatsächlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und deren
Kunden sowie die jeweiligen Richtlinien und Praktiken.
23.
Elektronischer Datenaustausch
Käufer und Verkäufer können eine Auftragsbestätigung durch elektronische Übertragung und
Empfang der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten anstelle einer Papierform
ausführen.
Um
die
rechtliche
Gültigkeit und
Durchsetzbarkeit
einer
solchen
Auftragsbestätigung zu gewährleisten, stimmen Käufer und Verkäufer weiterhin zu, dass die
hierüber übertragenen Daten als „schriftlich“ betrachtet werden und als „unterschrieben“ gelten.
Käufer
und
Verkäufer vereinbaren,
die
Gültigkeit oder
Durchsetzbarkeit einer
Auftragsbestätigung nicht aufgrund der elektronischen Erstellung, Übertragung, Speicherung
oder Handhabung dieser Auftragsbestätigung anzufechten. Jeder Computerausdruck der in
der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten gilt als „Original“, wenn er im gewöhnlichen
Geschäftsgang aufbewahrt wird, und ist zwischen Käufer und Verkäufer im gleichen Umfang
und unter den gleichen Bedingungen wie andere in dokumentarischer Form geführte
Geschäftsunterlagen zulässig. Käufer und Verkäufer verpflichten sich, die Sicherheitsverfahren
ordnungsgemäß zu verwenden, die angemessen ausreichen, um sicherzustellen, dass eine
Übertragung der in einer Auftragsbestätigung enthaltenen Daten autorisiert ist, und um ihre
Geschäftsunterlagen und Daten vor unbefugten Quellen zu schützen.
24.
Haftungsbeschränkung
IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-,
INDIREKTE ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG VON DER
RECHTSGRUNDLAGE, SEI ES DELIKT, VERTRAG ODER GESETZLICHE HAFTUNG, OB
DIESE SCHÄDEN VORAUSSEHBAR SIND ODER NICHT, EINSCHLIEßLICH ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS GEWINNVERLUST, EINSCHÄTZUNGEN ODER
ERLÖSVERLUST, VERLUST DER NUTZUNG DER WAREN ODER ZUGEHÖRIGER
AUSRÜSTUNG, KAPITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ERSATZAUSRÜSTUNG, ANLAGEN
ODER DIENSTLEISTUNGEN, AUSFALLZEITEN, VERLUST ODER SCHADEN AUS
ALLGEMEINEN ODER BESONDEREN BEDÜRFNISSEN DES KÄUFERS, VON DENEN DER
VERKÄUFER KENNEN HABEN KÖNNTE, ANSPRÜCHE DRITTER EINSCHLIEßLICH
KUNDEN, SACHSCHÄDEN UND, SOFERN NICHT DURCH ANWENDBARES RECHT
AUSGESCHLOSSEN, KÖRPER- UND PERSONENSCHÄDEN. Der Käufer erkennt an, dass
der Verkäufer für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, einschließlich seiner Händler und
Vertriebs- und Serviceagenten, nicht haftet. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser
Vereinbarung darf die Gesamthaftung des Verkäufers für alle Verluste und Schäden, die aus
jeglichen Gründen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mängel an Waren,
Dienstleistungen, Software oder Dokumentation, die im Rahmen der Vereinbarung geliefert
werden, oder wegen Vertragsverletzung entstehen, den vom Verkäufer für die jeweiligen
Waren oder Dienstleistungen erhaltenen Kaufpreis nicht überschreiten. Jegliche Klage oder
Rechtsstreitigkeit des Käufers gegen den Verkäufer bezüglich der Vereinbarung oder der
hierdurch abgedeckten Waren oder Dienstleistungen muss innerhalb eines (1) Jahres ab
Rechnungsdatum für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen erhoben werden.
25.
Käuferdaten
Wenn Daten, die vom Käufer geliefert werden, sei es in Form von Käuferspezifikationen oder
aufgrund einer Bestellung oder anderer Dokumente, sich als ungenau erweisen, sind alle
Gewährleistungen oder sonstigen Verpflichtungen des Verkäufers, die sich darauf stützen,
nichtig.
26.
Außenwirtschaftliche Bestimmungen
a.
Der Käufer stellt sicher, dass seine Gruppe alle anwendbaren Gesetze strikt einhält und
stellt den Verkäufer und seine Gruppe Schad- und klaglos, verteidigt und hält sie
schadlos für alle Ansprüche, die auf der Nichtbeachtung dieser Klausel 26 durch die
Käufergruppe beruhen.
b.
Jede Partei stellt sicher, dass ihre Gruppe (i) alle anwendbaren Gesetze im
Zusammenhang mit Handels-, Wirtschafts-, Schifffahrts- und Finanzsanktionen sowie
Beschränkungen einhält, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt auf den
Umfang der Arbeiten dieser Vereinbarung anwendbar sind, einschließlich aller
anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Anordnungen, die den Export und Re-Export
von Waren, Software und Technologie regeln („Außenwirtschaftskontrollen“), und (ii)
angemessene Richtlinien und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der
Außenwirtschaftskontrollen sicherzustellen.
c.
Der Käufer sichert hiermit zu, dass kein Mitglied seiner Gruppe Sanktionen, Verboten,
Beschränkungen oder Einstufungen unterliegt, die die Lieferung der Waren gemäß den
Außenwirtschaftskontrollen ungesetzlich machen würden.
d.
Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung darf keine Partei und
stellt sicher, dass ihre Gruppe nicht:
i.
mit einer Partei Geschäfte macht, die von einer Regierungsbehörde der
Vereinigten Staaten („USA“), der Europäischen Union („EU“), einem EU-
Mitgliedstaat oder Dänemark sanktioniert wurde oder auf einer
entsprechenden Liste steht;
ii.
Maßnahmen ergreift, die zwar nicht gegen Außenwirtschaftskontrollen
verstoßen, aber das kommerzielle oder andere Ansehen einer
Verkäufergruppe oder deren Geschäftspartner erheblich schädigen
könnten;
iii.
gegen Außenwirtschaftskontrollen verstößt;
iv.
Handlungen vornimmt oder unterlässt, die dazu führen, dass die andere
Partei gegen Außenwirtschaftskontrollen verstößt.
e.
Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich, wenn sie von einem
Verstoß oder Verdacht eines Verstoßes gegen diese Klausel 26 Kenntnis erlangt und
stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die zur Erfüllung behördlicher
Verpflichtungen oder sonstiger berechtigter Anfragen erforderlich sind.
f.
Ohne andere Rechte oder Rechtsmittel der Parteien zu beeinträchtigen, stellt jeder
Verstoß gegen diese Klausel 26 eine wesentliche und nicht behebbaren
Vertragsverletzung dar, die der nicht verletzenden Partei das Recht gibt, die
Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
g.
Russische Sanktionen: Der Käufer darf keine Produkte direkt oder indirekt an die
Russische Föderation oder für deren Verwendung in der Russischen Föderation oder
Belarus verkaufen, exportieren oder re-exportieren.
h.
Der Käufer unternimmt sein Bestes, um sicherzustellen, dass der Zweck dieser Klausel
durch Dritte entlang der Vertriebskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, nicht
unterlaufen wird.
i.
Der Käufer richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und unterhält
diesen, um Verhalten von Dritten entlang der Vertriebskette, einschließlich möglicher
Wiederverkäufer, zu erkennen, das den Zweck der Klausel 26 g untergräbt.
j.
Jeder Verstoß gegen Klausel 26 (g-i) stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dieser
Vereinbarung dar, und der Verkäufer hat Anspruch auf angemessene Rechtsmittel,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
i.
Kündigung der Vereinbarung; und
ii.
Eine Vertragsstrafe von 15 % des Gesamtwerts der Vereinbarung oder
des Preises der exportierten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher
ist.
k.
Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über Probleme bei der Anwendung
von Klausel 26, einschließlich relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck der Klausel
26 (g-i) untergraben könnten, und (ii) alle Informationen, die auf eine mögliche Catch-
all-Regelung nach Artikel 4 der EU-Exportkontrollverordnung hinweisen.
l.
Der Käufer stellt dem Verkäufer Informationen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus
Klausel 26 innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Anforderung zur Verfügung.
m.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Waren oder Dienstleistungen zu exportieren, zu
transferieren oder zu liefern, wenn dies durch anwendbares Recht verboten ist oder bis
alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen eingeholt wurden.
n.
Beim Auftragserteilungszeitpunkt muss der Käufer dem Verkäufer zufriedenstellend die
Endanwendung und/oder Doppelanwendungen für die zu erwerbenden Waren
angeben. Der Verkäufer behält sich das ausschließliche Recht vor, jede Bestellung
abzulehnen.
27.
Allgemeine Bestimmungen
a.
Es
bestehen
keine
mündlichen
oder
schriftlichen,
ausdrücklichen
oder
stillschweigenden Vereinbarungen, die nicht in der Vereinbarung genannt sind.
b.
Keine Klage, gleich welcher Art, die sich aus Geschäften unter dieser Vereinbarung
ergibt, darf von einer Partei später als zwei (2) Jahre nach Entstehen des Klagegrundes
eingereicht werden.
c.
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht Dänemarks und ist danach auszulegen, ohne
Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen, die die Anwendung anderen Rechts
vorschreiben könnten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf diese Bedingungen.
d.
Im Falle einer Streitigkeit unterwirft sich der Käufer der ausschließlichen Zuständigkeit
der dänischen Gerichte.
e.
Schreib-, Druck- und sonstige Fehler in Angeboten oder Stundensätzen für Felddienste
können vom Verkäufer jederzeit korrigiert werden.
f.
Der Verkäufer kann verschiedene Übersetzungen dieser Bedingungen nur zu
Informationszwecken bereitstellen, außer soweit gesetzlich anders vorgeschrieben. Im
Falle von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung hat die englische
Originalfassung Vorrang.
g.
Werden hierunter gelieferte Waren in Kernkraftwerken oder nuklearen Anwendungen
verwendet, stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, Käufers oder
dessen Mitarbeiter, unabhängiger Auftragnehmer oder Vertreter schad- und klaglos,
einschließlich Ansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden, und allen daraus
resultierenden Kosten, sofern diese auf Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder
vorsätzlichem Fehlverhalten beruhen.
h.
Öffentliche
Beschaffung:
Keine
behördlichen
Beschaffungsvorschriften oder
Vertragsklauseln binden Verkäufer oder Käufer, sofern diese nicht ausdrücklich
vereinbart sind.
Datum: 8. August 2025
6
i.
Fortbestehen: Jede in diesen Bedingungen enthaltene Zusicherung, Garantie,
Verpflichtung und Bestimmung gilt auch nach Verkauf der Waren und Dienstleistungen
zwischen Verkäufer und Käufer unbefristet weiter und bindet beide Parteien.
j.
Kein Verzicht: Das Versäumnis einer Partei, diese Bedingungen strikt durchzusetzen
oder Rechte auszuüben, gilt nicht als Verzicht darauf und berührt nicht das Recht, dies
zukünftig zu tun. Ein Verzicht bedarf der Schriftform und Unterschrift der betroffenen
Partei und gilt nicht als allgemeiner Verzicht.
k.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder
undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
l.
Mitteilungen & elektronische Signatur: Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und
gelten als zugestellt (i) bei Zustellung durch Expresskurier oder (ii) bei
Empfangsbestätigung eines
bevollmächtigten
Vertreters
bei
elektronischer
Übertragung. Mitteilungen erfolgen an die letzte bekannte Adresse. Elektronische
Signaturen sind unwirksam, um diese Bedingungen zu ändern oder einen Verzicht zu
erklären oder die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
anzuzeigen.
m.
Abtretung: Der Käufer darf seine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung nicht ohne
schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten oder übertragen. Ausgenommen die
ausdrücklich erlaubten Fälle dürfen keine anderen Personen Rechte aus der
Vereinbarung ableiten. Jede unzulässige Abtretung ist nichtig.