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Datum: 8. August 2025

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Diese Verkaufsbedingungen (diese „Bedingungen“) bilden zusammen mit dem beigefügten Angebot,

Kostenvoranschlag, der

Auftragsbestätigung oder

Bestätigung (die „Vereinbarung“) die

ausschließlichen Bedingungen, die den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen

durch den Verkäufer („Verkäufer“) an den Käufer („Käufer“) regeln. Der Verkäufer im Rahmen dieser

Bedingungen ist das in dem beigefügten Angebot, Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung oder

Bestätigung (zusammen „Verkäuferformulare“) genannte Struers-Unternehmen. Der Käufer verzichtet

auf jedes Recht, sich auf eine Bestimmung zu berufen, die auf Unterlagen des Käufers vermerkt,

diesen beigefügt oder darin enthalten ist und die mit diesen Bedingungen unvereinbar ist, vgl. Klausel

2.d.

1.

Definitionen

a.

Anwendbares Recht: Alle anwendbaren Gesetze, Statuten, Rechtsverordnungen,

Satzungen, Richtlinien, Verordnungen, Anordnungen, Mitteilungen, Dekrete, Regeln,

Standards, Verhaltenskodizes, schriftliche Leitlinien, Handlungsanweisungen und

sonstigen Anforderungen einer Regierungsbehörde. „Anwendbares Recht“ umfasst

auch jede Neufassung oder Änderung, die derzeit in Kraft ist.

b.

Waren: Sämtliche in der Auftragsbestätigung (wie unten definiert) aufgeführten Geräte,

Teile, Materialien, Vorräte und andere Produkte (oder Teile davon).

c.

Regierungsbehörde: Jede supranationale, internationale, nationale, föderale, staatliche,

provinzielle, territoriale, regionale, kommunale oder lokale gesetzgebende, behördliche

oder regulatorische Stelle, einschließlich jeder Abteilung, Zweigstelle, Ministerium,

Behörde oder Agentur sowie jedes Gericht, Tribunal, Kommission, Gremium oder

ähnliche Behörde, und jedes Unternehmen, das von einer staatlichen Stelle in Besitz

genommen, verwaltet oder kontrolliert wird – jeweils mit Zuständigkeit über ein Mitglied

der Verkäufergruppe, den Käufer und seine Gruppe, die im Rahmen der Vereinbarung

zu liefernden Waren und Dienstleistungen oder jede aus der Vereinbarung entstehende

Angelegenheit, einschließlich einer Bestellung.

d.

Gruppe: In Bezug auf ein Unternehmen: Dieses Unternehmen, jede Tochtergesellschaft

oder Muttergesellschaft dieses Unternehmens sowie jede Tochtergesellschaft einer

Muttergesellschaft dieses Unternehmens.

e.

Rechte des geistigen Eigentums (IPR): Patente, Erfindungsrechte, Urheberrechte

und verwandte Schutzrechte, Marken und Dienstleistungsmarken, Handelsnamen und

Domainnamen, Firmenwert („Goodwill“) und das Recht, wegen unlauterer Nachahmung

oder Wettbewerbs zu klagen, Designrechte, Rechte an Computerprogrammen,

Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz vertraulicher Informationen

(einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) sowie alle sonstigen geistigen

Eigentumsrechte – jeweils unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht – einschließlich

aller Anmeldungen und Rechte auf Eintragung, Verlängerung oder Erweiterung sowie

Rechte auf Inanspruchnahme von Priorität solcher Rechte und aller ähnlichen oder

gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft weltweit bestehen.

f.

Bestellung: Die Bestellung des Käufers über die Lieferung von Waren und/oder

Dienstleistungen, wie in der Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer

dargelegt, vgl. Klausel 2.a.

g.

Dienstleistungen: Die in der Auftragsbestätigung (wie unten definiert) aufgeführten

Dienstleistungen,

einschließlich Leistungen

und

etwaiger Inbetriebnahmen,

Anlaufbegleitungen,

Installationen,

Reparaturen,

Kalibrierungen,

Schulungen,

Beratungen oder professioneller Dienstleistungen, die der Verkäufer dem Käufer

erbringt. Dienstleistungen umfassen auch alle in der Auftragsbestätigung genannten

„Struers Service Guard“-Dienstleistungen, die zusätzlich zu diesen Bedingungen den

ServiceGuard-Geschäftsbedingungen des Verkäufers unterliegen.

2.

Basis der Vereinbarung

a.

Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers dar, Waren und/oder Dienstleistungen

gemäß diesen Bedingungen zu kaufen.

b.

Die Bestellung gilt nur dann als angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche

Annahme bzw. Auftragsbestätigung („Auftragsbestätigung“) ausstellt; zu diesem

Zeitpunkt und an diesem Datum kommt die Vereinbarung zustande („Beginntermin“).

c.

Der Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt ausdrücklich unter der

Bedingung, dass der Käufer die Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (bestehend aus

diesen Bedingungen sowie den in den Formularen des Verkäufers festgelegten

Bedingungen) als vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Verkäufer

und Käufer akzeptiert.

d.

Diese Bedingungen gelten für die Vereinbarung unter Ausschluss aller anderen

Bedingungen, die der Käufer einführen oder einbeziehen möchte oder die durch Gesetz,

Handelsbrauch, Gepflogenheit oder Geschäftspraxis impliziert werden. Etwaige

zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die der Käufer in einem beliebigen

Dokument (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Bestellung des Käufers)

vorschlägt, werden hiermit ausdrücklich abgelehnt, ohne dass es einer weiteren

Mitteilung der Ablehnung bedarf. Diese haben keine Wirkung und sind für den Verkäufer

nicht bindend. Mündliche oder schriftliche Zusicherungen, Garantien, Gepflogenheiten

oder Handelsbräuche, die nicht in diesen Bedingungen oder der Vereinbarung enthalten

sind, sind für keine der Parteien bindend.

e.

Änderungen dieser Bedingungen oder zusätzliche Bedingungen müssen von Käufer

und Verkäufer in einem schriftlichen Dokument, das ausdrücklich festlegt, dass es diese

Bedingungen ändert, vereinbart werden. Jede Bestellung von Waren und

Dienstleistungen und/oder der Erhalt von Waren oder Dienstleistungen durch den

Käufer, die gemäß der Vereinbarung geliefert oder erbracht werden, gilt als Zustimmung

zu diesen Bedingungen.

3.

Preise

a.

Die Preise für Waren und Dienstleistungen entsprechen entweder dem in der zum

Zeitpunkt des Versands oder der Leistungserbringung gültigen veröffentlichten

Preisverzeichnis des

Verkäufers

aufgeführten

Preis

oder

dem

in

der

Auftragsbestätigung angegebenen Preis; vorbehaltlich der Regelung, dass alle

Angebotspreise dreißig (30) Tage ab dem Datum des schriftlichen Angebots verbindlich

sind oder wie vom Verkäufer schriftlich anderweitig angegeben (Irrtümer und

Auslassungen vorbehalten).

b.

Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand, Fracht

oder Transport, Versicherung, Prüf- und Inspektionsgebühren, Legalisierungskosten

und aller anderen Kosten oder Aufwendungen, die dem Käufer in Rechnung gestellt

werden, sofern nicht anders angegeben. Die Preise beinhalten lediglich die

Standardverpackung. Besondere Anforderungen an Handhabung oder Verpackung

führen zu zusätzlichen Kosten für den Käufer.

c.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Wiederverkaufsprodukte (wie nachstehend in

Klausel

14

definiert)

die

Preise

zum

Zeitpunkt

des

Versands

dieser

Wiederverkaufsprodukte an den Käufer.

d.

Der Käufer erkennt an, dass die Preise für die Waren und Dienstleistungen auf der

Grundlage dieser Bedingungen als ausschließliche Verkaufsbedingungen kalkuliert

sind. Dementsprechend bestätigt der Käufer, dass er die Haftungsbeschränkungen und

Haftungsausschlüsse sowie die Versicherbarkeit der betreffenden Risiken bei der

Zustimmung zu den Preisen berücksichtigt hat.

4.

Steuern

Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich aller lokalen, kommunalen, staatlichen,

provinziellen, föderalen oder ausländischen Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen

Steuern oder Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Lieferung,

Lagerung, Verarbeitung, Nutzung, dem Verbrauch oder Transport der Waren oder

Dienstleistungen zu entrichten sind. Sämtliche staatlichen Abgaben auf die im Rahmen der

Vereinbarung gelieferten Waren oder Dienstleistungen – einschließlich, aber nicht beschränkt

auf Nutzungs-, Besitz-, Mehrwert-, Einkommen-, Export- und Importsteuern – sind vom Käufer

zu tragen oder, ersatzweise, hat der Käufer dem Verkäufer eine von der zuständigen Behörde

akzeptierte

Steuerbefreiungsbescheinigung vorzulegen.

Sollte

sich

eine

solche

Steuerbefreiungsbescheinigung aus irgendeinem Grund als unzureichend erweisen, erstattet

der Käufer dem Verkäufer alle in Verbindung mit dem Verkauf der Waren oder Dienstleistungen

anfallenden Steuern zurück. Eine solche Erstattung muss innerhalb von zehn (10) Tagen nach

dem

Zeitpunkt

erfolgen,

an

dem

der

Verkäufer

von

der

Ungültigkeit der

Steuerbefreiungsbescheinigung Kenntnis erlangt.

5.

Kredit

Die Höhe des dem Käufer vom Verkäufer gewährten Kredits hängt von der Einschätzung des

Verkäufers hinsichtlich der Fähigkeit, Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit des Käufers

ab, die gelieferten Waren gemäß den Bedingungen der Vereinbarung pünktlich zu bezahlen.

Falls nach Ansicht des Verkäufers eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage

des Käufers eintritt und/oder der Käufer fällige Zahlungen für zuvor im Rahmen dieser oder

einer anderen Vereinbarung mit dem Verkäufer gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen

nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig geleistet hat, behält sich der Verkäufer das

Recht vor, dem Käufer den Kredit zu entziehen und/oder die Erfüllung dieser und/oder anderer

Bestellungen für Waren und Dienstleistungen ohne Haftung gegenüber dem Käufer

auszusetzen.

6.

Zahlungen

a.

Bestellungen mit einem Gesamtwert von weniger als 30.000 USD müssen im Voraus

bezahlt werden oder, in besonderen Fällen mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers,

gegen Vorlage von Versanddokumenten per unwiderruflichem, bestätigtem Akkreditiv

zahlbar sein.

b.

Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert von 30.000 USD oder mehr muss der Käufer

30 % des Gesamtbetrags im Voraus bei Annahme der Bestellung durch den Verkäufer

zahlen. Der verbleibende Betrag ist gegen Rechnung innerhalb der in der

Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Frist zu begleichen.

c.

Rechnungen

werden vom

Verkäufer zum

Zeitpunkt

des

Versands,

der

Leistungserbringung oder des Beginns eines Serviceplans im Rahmen der Service

Guard-Dienstleistungen ausgestellt. Zahlungen sind per Banküberweisung auf das vom

Verkäufer benannte Konto zu leisten. Alle Zahlungen müssen in der in der

Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Währung erfolgen. Alle Rechnungen

gelten als vom Käufer akzeptiert, sofern der Verkäufer nicht innerhalb von zehn (10)

Tagen ab Rechnungsdatum eine schriftliche Beanstandung erhält. Fällige Beträge sind

ohne jegliche Rabatte, Abzüge oder Aufrechnungen vollständig zu zahlen. Auf

überfällige Beträge kann eine monatliche Servicegebühr von 1,5 % erhoben werden,

vorbehaltlich der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze. Werden überfällige Beträge an

einen Rechtsanwalt zur Eintreibung übergeben, erstattet der Käufer dem Verkäufer

sämtliche Inkassokosten und Anwaltsgebühren (diese betragen mindestens dreißig

Prozent (30 %) des insgesamt überfälligen Betrags). Der Verkäufer kann alle vom

Käufer erhaltenen Beträge zunächst zur Begleichung dieser Kosten und Auslagen, dann

auf aufgelaufene Zinsen und schließlich auf alle anderen, nach Datum geordneten,

ältesten offenen Beträge anwenden – unabhängig von etwaigen Streitigkeiten oder der

Zahlungszuordnung des Käufers zu bestimmten Rechnungen.

d.

Der Verkäufer ist berechtigt, jegliche vom Käufer erhaltenen Gelder zur Begleichung

anderer überfälliger Konten oder Beträge zu verwenden, die der Käufer oder seine

Unternehmensgruppe dem Verkäufer oder dessen Unternehmensgruppe schuldet.

7.

Eigentum und Eigentumsvorbehalt

Datum: 8. August 2025

2

a.

Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer

die vollständige Zahlung für die Waren erhalten hat. Bis alle Beträge vollständig bezahlt

sind, verwahrt der Käufer die Waren sowie deren Verkaufserlöse treuhänderisch für den

Verkäufer, und der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit während der üblichen

Geschäftszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers zu erhalten, um die Waren

zu inspizieren oder zu entfernen. Der Verkäufer kann zu jeder Zeit Klage auf Zahlung

des Kaufpreises für die Waren oder Dienstleistungen erheben, bis er vollständig bezahlt

wurde.

b.

Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, verpflichtet

sich der Käufer:

i.

die Waren getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren

zu lagern, sodass sie jederzeit eindeutig als Eigentum des Verkäufers

erkennbar sind;

ii.

keine Kennzeichnungen oder Verpackungen, die sich auf die Waren

beziehen, zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen;

iii.

die Waren in einem einwandfreien Zustand zu halten und sie ab dem

Lieferdatum im Namen des Verkäufers zum vollen Preis gegen alle

Risiken zu versichern; sowie

iv.

den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einem der in

Klausel 15.c genannten Ereignisse betroffen ist oder zu erwarten hat,

betroffen zu werden.

8.

Dokumentation

Der Verkäufer stellt dem Käufer die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Daten

und Unterlagen zur Verfügung. Zusätzliche Kopien standardmäßiger Daten und Unterlagen

oder Anfragen nach speziellen Daten und Unterlagen werden dem Käufer gegen zusätzliche

Kosten zur Verfügung gestellt. Solche Dokumentationen umfassen, sind aber nicht beschränkt

auf Zeichnungen, Spezifikationen, Bedienungsanleitungen, Schulungsunterlagen und andere

dem Käufer bereitgestellte Daten oder grafische Darstellungen. Die nachstehenden

Definitionen und Einschränkungen gelten unabhängig vom Datenträger, auf dem die

Dokumente bereitgestellt werden.

a.

Dokumentationsklassen: Dokumentationen werden in zwei Klassen unterteilt: Klasse 1

umfasst alle Dokumente, die die Standardfunktionen und den Betrieb der Produkte des

Verkäufers beschreiben und allgemein als Bedienungsanleitungen bezeichnet werden,

die nicht ausschließlich für den Käufer erstellt werden. Klasse 2 umfasst alle vom

Verkäufer speziell für den Käufer erstellten Dokumente, die dazu dienen, die

ordnungsgemäße Nutzung der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren oder

Dienstleistungen zu erleichtern.

b.

Urheberrechte: Das Urheberrecht an allen Dokumenten in allen Klassen verbleibt beim

Verkäufer. Dem Käufer wird eine Lizenz erteilt, ohne weitere Genehmigung durch den

Verkäufer eine begrenzte Anzahl von vollständigen oder teilweisen Kopien eines

Dokuments der Klasse 1 anzufertigen, sofern der kopierte Teil die auf dem

Originaldokument enthaltenen geltenden Urheberrechts- und Markenschutzvermerke

aufweist. Dem Käufer wird ferner eine Lizenz erteilt, eine begrenzte Anzahl von

vollständigen oder teilweisen Kopien eines Dokuments der Klasse 2 anzufertigen, sofern

der kopierte Teil die geltenden Urheberrechts- und Markenschutzvermerke des

Originaldokuments enthält.

c.

Marken: Dem Käufer wird eine Lizenz zur Nutzung der Marken des Verkäufers in vom

Käufer erstellten Dokumentationen erteilt, soweit diese der ordnungsgemäßen Nutzung

der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren dienen, sofern die Marken in einer

Weise verwendet werden, die den geltenden Markengesetzen der jeweiligen

Rechtsordnungen entspricht, in denen der Käufer ansässig ist, und eindeutig als Marken

des Verkäufers gekennzeichnet sind.

Dem Käufer zur Verfügung gestellte Dokumente oder gemäß den oben genannten

Bestimmungen vom Käufer angefertigte Kopien urheberrechtlich geschützter Materialien

dürfen vom Käufer oder dessen Subunternehmern ausschließlich zum Zweck der

ordnungsgemäßen Nutzung der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren verwendet

werden. Solche Dokumente enthalten Informationen, die als vertraulich und geschütztes

Eigentum des Verkäufers gelten und ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an

Dritte weitergegeben werden dürfen.

9.

Änderungen auf Wunsch des Käufers

Keine nach Vertragsabschluss vom Käufer gewünschte Änderung ist wirksam oder für den

Verkäufer bindend, es sei denn, (i) diese Änderung wurde vom Käufer schriftlich beim

Verkäufer beantragt und (ii) der Verkäufer hat dieser Änderung ausdrücklich schriftlich

zugestimmt. Sämtliche aus einer solchen Änderung entstehenden Kosten und Verzögerungen

werden ausschließlich vom Verkäufer bestimmt und sind für den Käufer verbindlich.

10.

Lieferung

Der Verkäufer wird sich in angemessener Weise bemühen, die Waren zu dem in der

Auftragsbestätigung genannten Termin oder innerhalb des dort angegebenen Liefer- oder

Leistungszeitraums zu liefern bzw. die Dienstleistungen zu erbringen. Die Liefer- oder

Leistungszeit ist jedoch nicht von wesentlicher Bedeutung, und der Verkäufer haftet nicht für

Verluste oder Kosten, die durch verspätete Lieferung oder Leistung entstehen. Der Verkäufer

wird sich in angemessenem Umfang bemühen, die Lieferverfahren des Käufers einzuhalten.

Ist der Käufer nicht in der Lage oder nicht bereit, die Waren gemäß der Vereinbarung

abzunehmen, kann der Verkäufer die Waren zurückbehalten und nach eigenem Ermessen

deren Lagerung und Versicherung veranlassen oder selbst übernehmen – auf Kosten des

Käufers. Erfolgt die Lagerung durch den Verkäufer, ist dieser berechtigt, dem Käufer die jeweils

gültigen Standardlagergebühren des Verkäufers in Rechnung zu stellen. Eine solche

Zurückbehaltung oder Versendung von Waren zur Lagerung gilt in allen Belangen dieser

Bedingungen als Lieferung an den Käufer. Ist der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der

Lage oder nicht bereit, die Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung anzunehmen, wird sich

der Verkäufer bemühen, die Dienstleistungen so bald wie möglich nach schriftlicher

Bestätigung des Käufers – mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen – zu erbringen.

Liegt das angegebene Datum mehr als 30 Tage nach dem im Vertrag genannten Termin, ist

der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Dienstleistungen so in Rechnung zu stellen und zu

bezahlen, als wären sie abgeschlossen worden, und nach Leistungserbringung alle

zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen infolge der Verzögerung in Rechnung zu stellen. Alle

Bestellungen unterliegen sowohl den geltenden staatlichen Exportbestimmungen als auch den

weltweiten Exportkontrollrichtlinien des Käufers. Falls eine Exportgenehmigung erforderlich ist,

wird die Lieferzeit ab Genehmigung durch die zuständigen Behörden berechnet. Wird die

erforderliche Exportgenehmigung nicht erteilt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die

betreffende Bestellung stornieren, und der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche

Ansprüche gegen den Verkäufer – gleich welcher Art, ob allgemein oder speziell –

infolgedessen.

11.

Versand und Gefahrübergang

Alle Verkäufe erfolgen „Ex Works“ (gemäß Incoterms 2010) ab Werk des Verkäufers, sofern

nicht schriftlich anders vereinbart. Vom Verkäufer abgeschlossene Versandverträge erfolgen

auf Rechnung des Käufers. Alle Ansprüche wegen Verlusts oder Beschädigung, nachdem die

Gefahr auf den Käufer übergegangen ist, sind vom Käufer direkt beim Frachtführer geltend zu

machen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vollen Preis für die Waren und

Dienstleistungen zu zahlen – unabhängig davon, ob während des Transports ein Verlust oder

Schaden eingetreten ist. Ungeachtet dessen behält sich der Verkäufer das Recht vor, Waren

im Transit zurückzuhalten.

a.

Transportkosten: Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer wählt

den Frachtführer aus. Der volle versicherbare Wert wird deklariert, und die daraus

resultierenden Versicherungsprämien werden vom Käufer getragen. Versand- und

Versicherungskosten werden vom Verkäufer im Voraus bezahlt und dem Käufer zum

Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes

vereinbart ist.

b.

Liefertermine: Vom Verkäufer genannte Termine beruhen auf den zum Zeitpunkt des

Beginns der Vereinbarung vom Käufer angegebenen Anforderungen. Verzögerungen

bei der Erteilung von Genehmigungen und/oder Informationen, Änderungen, die zu

Verzögerungen führen, oder angeforderte Verschiebungen von Terminen können

zusätzliche Kosten für den Verkäufer verursachen. Dementsprechend ist der Verkäufer

– zusätzlich zu den in Unterabsatz „Preissteigerung“ genannten Regelungen –

berechtigt, eine Verlängerung der Fristen sowie eine Kostenerstattung zu verlangen. Die

Preisänderung wird gleichmäßig auf die noch zu stellenden Rechnungen verteilt.

c.

Preissteigerung: Alle angegebenen Preise basieren auf geplanten Lieferungen

innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Beginn der Vereinbarung. Verzögerungen, die

ausschließlich durch den Verkäufer verursacht werden und über den angegebenen

Liefertermin hinausgehen, unterliegen keiner Preissteigerung.

12.

Prüfung

Der Käufer muss die Ware und die Dienstleistungen unverzüglich nach physischem Erhalt der

Ware oder nach Abschluss der Dienstleistungen prüfen. Der Käufer kann die Ware oder

Liefergegenstände (Ergebnis der Dienstleistungserbringung) zurückweisen, wenn er einen

Mangel entdeckt, der den Wert der Ware oder der Liefergegenstände wesentlich beeinträchtigt,

vorausgesetzt, dass jegliche Beanstandung eines wesentlichen Mangels unverzüglich und

spätestens sieben (7) Tage nach dem Datum des physischen Erhalts der Ware durch den

Käufer oder nach Abschluss der Dienstleistungen durch den Verkäufer erfolgen muss,

andernfalls gilt die Beanstandung als verwirkt. Geringfügige Mängel unterliegen den

Bedingungen der jeweils geltenden eingeschränkten Standardgarantien des Verkäufers.

Beanstandungen wegen Mengenabweichungen müssen dem Verkäufer unverzüglich und

spätestens sieben (7) Tage nach dem Datum des physischen Erhalts der Ware durch den

Käufer gemeldet werden, andernfalls gilt die Beanstandung gegenüber dem Verkäufer als

verwirkt. Soweit während des Transports eine Mengenabweichung oder Beschädigung der

Ware aufgetreten ist, ist das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers die Geltendmachung

eines Anspruchs beim Spediteur. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für während des

Transports verlorene oder beschädigte Waren.

13.

Verbesserungen durch den Verkäufer

Der Verkäufer und seine Lieferanten verbessern kontinuierlich die Qualität und Leistung der

Waren und

Dienstleistungen, und

dementsprechend unterliegen die Waren und

Dienstleistungen Änderungen in Spezifikationen, Design, Materialien, Komponenten,

Oberflächen, Konstruktion und Prozessen nach alleinigem Ermessen des Verkäufers, ohne

jegliche Haftung für die Nachrüstung zuvor gelieferter Waren oder die Überarbeitung zuvor

erbrachter Dienstleistungen.

14.

Wiederverkaufsprodukte; Komponenten Dritter

a.

„Wiederverkaufsprodukte“ sind Artikel, die zusammen mit den Waren des Verkäufers

verkauft werden und nicht vom Verkäufer hergestellt werden, sondern dem Käufer als

Datum: 8. August 2025

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Gefälligkeit

geliefert

werden.

Die

Verantwortung

des

Verkäufers

für

Wiederverkaufsprodukte beschränkt

sich

auf

angemessene

kaufmännische

Bemühungen zur Beschaffung und zum Versand. Sofern nicht anders vereinbart, sind

alle

Preise

F.C.A.

Werk

des

Herstellers

des

Wiederverkaufsprodukts.

Standarddokumentation erfolgt nur in der vom Hersteller des Wiederverkaufsprodukts

gelieferten Form. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer keine Haftung für

Wiederverkaufsprodukte über die direkte Kontrolle des Verkäufers hinaus und über das

notwendige Maß zur angemessenen Erfüllung der oben genannten Verantwortung

hinausträgt, und der Verkäufer nicht für Verzögerungen haftet, die durch den Hersteller

des Wiederverkaufsprodukts oder anderweitig verursacht werden.

b.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin gilt, soweit Waren oder irgendeine

Komponente oder Teil der Waren von einem Dritten und nicht vom Verkäufer oder seiner

Unternehmensgruppe („Komponenten Dritter“) hergestellt wurden, dass solche

Komponenten Dritter nur im Rahmen und unter den Bedingungen der ursprünglichen

Herstellergarantie gewährleistet sind. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für

Mängel solcher Komponenten Dritter; vorausgesetzt, auf Wunsch des Käufers wird der

Verkäufer, soweit möglich, dem Käufer den Nutzen der Gewährleistungen und sonstigen

Rechte hinsichtlich mangelhafter Komponenten, die der Verkäufer gegenüber seinem

Lieferanten hat, übertragen.

c.

DER

VERKÄUFER

ÜBERNIMMT

KEINE

GARANTIE

FÜR

WIEDERVERKAUFSPRODUKTE ODER WAREN VON

DRITTEN, WEDER

AUSDRÜCKLICH NOCH

IMPLIZIT,

EINSCHLIEßLICH GARANTIEN

DER

MARKTGÄNGIGKEIT, NICHTVERLETZUNG

UND EIGNUNG FÜR

EINEN

BESTIMMTEN ZWECK. DIE EINZIGE GARANTIE IST DIE, WENN VORHANDEN,

VOM

HERSTELLER

DES

WIEDERVERKAUFSPRODUKTS

ODER

DER

KOMPONENTE DRITTER GEWÄHRTE GARANTIE. Der Käufer stimmt ferner zu, dass

das EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS bei

Verletzung der genannten Verantwortlichkeiten des Verkäufers auf die Differenz

zwischen dem Herstellerpreis des Verkäufers für die Wiederverkaufsprodukte oder

Komponenten Dritter und dem vom Verkäufer an den Käufer berechneten Preis für die

Wiederverkaufsprodukte oder Komponenten Dritter, die Gegenstand dieser Verletzung

sind, beschränkt ist.

15.

Kündigung, Aussetzung und Vertragsverletzung

a.

Sofern die Waren nicht versandt wurden oder die Dienstleistungen nicht erbracht

wurden, kann der Käufer seine Bestellung stornieren oder die Leistung aus dem Vertrag

nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer kündigen oder

aussetzen, vorbehaltlich der folgenden Gebühren, die allein vom Verkäufer bestimmt

werden:

Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle direkten oder indirekten Stornogebühren,

die dem Verkäufer entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene

Gewinne und alle Kosten und Ausgaben, die dem Verkäufer entstanden sind, um

die Waren oder Dienstleistungen zur Erfüllung der Bestellung des Käufers

vorzubereiten.

Zudem

unterliegen

alle

stornierten

Bestellungen

einer

Wiedereinlagerungsgebühr, die vom Verkäufer nach alleinigem Ermessen

festgelegt wird, jedoch in keinem Fall weniger als zwanzig Prozent (20 %) des

Kaufpreises der Waren oder Dienstleistungen beträgt.

Für Sonderbestellungen gilt eine Stornogebühr von 100 % für alle stornierten

Waren oder Dienstleistungen. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Recht vor,

dem Käufer eine Nicht-Stornogebühr bis zu einhundert Prozent (100 %) des

Kaufpreises der Waren oder Dienstleistungen zu berechnen, wobei die genaue

Höhe dieser Nicht-Stornogebühr im alleinigen Ermessen des Verkäufers liegt. Jede

Nicht-Stornogebühr wird dem Käufer mitgeteilt, und der Verkäufer hat das Recht,

die Nicht-Stornogebühr (zusätzlich zu sonstigen Ansprüchen aus diesem Abschnitt)

zu behalten, falls der Käufer eine solche Sonderbestellung storniert.

b.

Falls der Käufer es unterlässt, eine Zahlung an den Verkäufer für gelieferte Waren

und/oder erbrachte Dienstleistungen zu leisten, oder falls der Käufer wesentlich gegen

eine Bestimmung des Vertrags verstößt, kann der Verkäufer eine oder alle der

folgenden Maßnahmen ergreifen: Lieferung der Waren oder Leistung der

Dienstleistungen aussetzen oder einstellen, bis der Verkäufer die vollständige Zahlung

vom Käufer erhalten hat, den Vertrag sofort kündigen oder alle ausstehenden Beträge

sofort fällig stellen.

c.

Falls der Käufer eine Zahlung an den Verkäufer nicht bei Fälligkeit leistet oder eine

freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft, oder falls ein Insolvenzverwalter

bestellt wird oder ein Antrag auf Verwaltung, Abwicklung oder Insolvenz des Käufers

gestellt wird, oder falls der Käufer in Liquidation geht oder eine ähnliche Maßnahme

ergreift, zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet oder anderweitig seine Unfähigkeit

zur Begleichung seiner Schulden bei Fälligkeit eingesteht, oder falls der Verkäufer

Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer seine Schulden gegenüber dem Verkäufer

bei Fälligkeit nicht begleichen kann, werden alle vom Käufer geschuldeten Beträge

sofort fällig, und der Verkäufer ist berechtigt, vollständige Zahlung vor weiterer

Herstellung oder Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen zu

verlangen oder alle weitere Herstellung, Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise zu

stornieren, auszusetzen oder zu kündigen, ohne dem Käufer gegenüber eine Haftung

zu übernehmen.

d.

Bei Kündigung des Vertrags:

v.

Der Käufer zahlt dem Verkäufer sofort alle unbezahlten Rechnungen und

Zinsen, und bezüglich gelieferter Waren und Dienstleistungen, für die

keine Rechnung gestellt wurde, wird der Verkäufer eine Rechnung

vorlegen, die der Käufer sofort nach Erhalt zu zahlen hat;

vi.

Der Käufer gibt alle Liefergegenstände oder Waren zurück, die nicht

vollständig bezahlt wurden. Falls der Käufer dem nicht nachkommt, darf

der Verkäufer die Räumlichkeiten des Käufers betreten und die

Gegenstände in Besitz nehmen. Bis zur Rückgabe trägt der Käufer die

alleinige Verantwortung für deren sichere Aufbewahrung und darf sie nicht

für andere Zwecke als im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwenden;

vii.

Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel,

Verpflichtungen und Haftungen der Parteien, die bis zum Datum der

Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz

für eine Vertragsverletzung zu fordern, die zum oder vor dem Datum der

Kündigung bestand;

viii.

Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend

nach Kündigung oder Ablauf Wirkung entfalten soll, bleibt vollständig

wirksam.

16.

Begrenzte Garantie

a.

Ausrüstung: Der Verkäufer garantiert nur gegenüber seinem ursprünglichen Kunden,

dass (i) von Verkäufer hergestellte Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern

sind bis zum früheren Zeitpunkt von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum oder achtzehn

(18) Monaten ab Versanddatum; und (ii) die Dienstleistungen mit angemessener

Fertigkeit und Sorgfalt ausgeführt werden. Wenn innerhalb des angegebenen

Garantiezeitraums festgestellt wird, dass die Waren nicht den Spezifikationen des

Verkäufers entsprechen oder einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, oder

wenn die Dienstleistungen nicht wie garantiert erbracht werden, muss der Verkäufer

unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden, wobei die Benachrichtigung in jedem Fall

spätestens zwölf (12) Monate ab Versanddatum der Waren oder zwölf (12) Monate ab

Erbringung der Dienstleistungen eingegangen sein muss. Die vorgenannte Garantie gilt

nicht für Waren oder Dienstleistungen, die der Verkäufer nach alleinigem Ermessen als

beschädigt durch (i) Missbrauch, Vernachlässigung oder Unfall; (ii) unsachgemäße

Anwendung, Installation, Lagerung oder Verwendung; (iii) unsachgemäße oder

unzureichende Wartung oder Kalibrierung; (iv) Betrieb außerhalb der veröffentlichten

Umweltspezifikation; (v) Schäden durch Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung,

Wind und Blitz; (vi) unsachgemäße Standortvorbereitung oder Wartung; (vii)

unautorisierte Reparaturen oder Ersatzteile oder Verwendung von Teilen oder

Verbrauchsmaterialien, die nicht vom Verkäufer geliefert oder empfohlen wurden; (viii)

Änderungen, die fahrlässig oder anderweitig unsachgemäß von anderen als dem

Verkäufer vorgenommen wurden; (ix) vom Käufer gelieferte Software oder

Verbrauchsmaterialien; oder (x) Verwendung in Verbindung mit oder Schnittstellen zu

nicht genehmigten Zubehörgeräten oder Aufsätzen.

b.

Verbrauchsmaterialien: Der Verkäufer garantiert, dass die Verbrauchsmaterialien

(Verderbliches/Einwegartikel) bei Lieferung den Spezifikationen des Verkäufers

entsprechen. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Versand oder bis

zum auf der Produktverpackung angegebenen Ablaufdatum, je nachdem, welches

früher eintritt. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers und das einzige und

ausschließliche Rechtsmittel des Käufers ist, dass der Verkäufer nicht konforme

Verbrauchsmaterialien nach rechtzeitiger Mitteilung und Rückgabe durch den Käufer

innerhalb des Garantiezeitraums ersetzt.

c.

Wenn der Verkäufer feststellt, dass die Waren oder Dienstleistungen nicht der Garantie

entsprechen, wird der Verkäufer innerhalb angemessener Frist nach Benachrichtigung

durch den Käufer jeden Mangel an Spezifikationen oder jeden Material- oder

Verarbeitungsfehler beheben oder anstelle der Reparatur nach alleinigem Ermessen die

Waren ersetzen. Die Verpflichtung des Verkäufers bezüglich solcher Waren oder

Dienstleistungen beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur der nicht konformen Waren

oder Dienstleistungen (nur Teile und Arbeit) und ist davon abhängig, dass der Käufer

die betreffenden Waren auf Anfrage des Verkäufers unverzüglich zurückgibt. Der

Verkäufer kann nach alleinigem Ermessen alle oder einen Teil der Gebühren für

Dienstleistungen zurückerstatten, die nach vernünftigem Ermessen des Verkäufers

nicht der ausdrücklichen Garantie entsprachen.

d.

In keinem Fall haftet der Verkäufer für Folgeschäden, beiläufige, indirekte oder

besondere Schäden oder für Transport-, Installations-, Einstellungs- oder sonstige

Kosten, die im Zusammenhang mit solchen Waren oder Dienstleistungen entstehen.

e.

Alle Garantieleistungen werden von Mitarbeitern oder autorisierten Vertretern des

Verkäufers durchgeführt. Wenn der Verkäufer feststellt, dass die Waren oder

Dienstleistungen nicht mangelhaft sind oder dass der Mangel nicht ausschließlich vom

Verkäufer verursacht wurde, hat der Käufer dem Verkäufer die für die Bearbeitung der

Reklamation entstandenen Zeit-, Kosten- und Aufwandkosten zu erstatten. Vor jeder

Verpflichtung des Verkäufers zur Durchführung einer begrenzten Garantieleistung

gemäß diesem Vertrag muss der Käufer alle Rechnungen an den Verkäufer vollständig

bezahlt haben, unabhängig davon, ob diese spezifisch mit den betreffenden Waren oder

Dienstleistungen in Zusammenhang stehen.

f.

Für folgende Punkte übernimmt der Verkäufer keine Garantie: (i) dass die Waren

unterbrechungsfrei oder fehlerfrei funktionieren; (ii) die tatsächliche Leistung der Waren,

außer deren Fähigkeit, die Spezifikationen des Verkäufers zu erfüllen; (iii) die

Entfernung oder Installation der Waren von einem Einsatzort oder Prozess oder die

Eignung der Installationsumgebung; (iv) die elektronischen und Software-Komponenten

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der Waren oder zugehörige Zubehörteile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf

Leiterplatten und integrierte Schaltkreise); (v) Wartung, Einstellungen, kleine

Reparaturen und sonstige Inspektionsanforderungen, vorbeugend oder anderweitig; (vi)

Nutzung der Waren unter ungeeigneten Bedingungen oder nicht gemäß

Bedienungsanleitung; oder (vii) Nutzung der Waren im Zusammenhang mit dem Betrieb

einer Nuklearanlage.

g.

AUSSCHLIEßLICHE RECHTSMITTEL BEI

GARANTIEVERLETZUNG. DER

VERKÄUFER LEHNT ALLE ANDEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN

BEZÜGLICH DER HIER BEREITGESTELLTEN WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH, DURCH

GEWOHNHEIT, MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE AUSSAGEN ODER SONST

WIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER

MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, FREIHEIT VON

STÖRUNGEN BEI NUTZUNG, QUALITÄT, GENAUIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT,

EIGNUNG DES ENTSTEHENDEN ARBEITSERGEBNISSES ODER DASS DIE

PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN BESTIMMTE ERGEBNISSE ERZIELEN, IN

KOMBINATION MIT ANDEREN KOMPONENTEN ODER ALS INTEGRIERTES

SYSTEM

FUNKTIONIEREN

ODER

IRGENDEINE

BESONDERE

ZWECKBESTIMMUNG ODER NOTWENDIGKEIT DES KÄUFERS ERFÜLLEN. DER

VERKÄUFER GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE

GARANTIE BEZÜGLICH DESIGN, VERKAUF, INSTALLATION ODER NUTZUNG

SEINER PRODUKTE. DIE GARANTIEN DES VERKÄUFERS WERDEN NICHT

ERWEITERT, NOCH ENTSTEHT IRGENDEINE VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG

DES VERKÄUFERS DURCH TECHNISCHE ANWEISUNGEN, EINRICHTUNGEN

ODER

DIENSTLEISTUNGEN

IN

VERBINDUNG

MIT

WAREN

ODER

DIENSTLEISTUNGEN.

17.

Pflichten des Käufers

a.

Der Käufer hat alle anwendbaren Gesetze einzuhalten, die seine Bestellung, den Erhalt

und die Nutzung der Waren und Dienstleistungen betreffen.

b.

Der Käufer wird mit dem Verkäufer in allen Angelegenheiten bezüglich der

Dienstleistungen zusammenarbeiten und dem Verkäufer ausreichenden Zugang zu den

Räumlichkeiten gewähren, in denen die Dienstleistungen erbracht werden, sowie zu

solchen Büroeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen und Lagermöglichkeiten, die

der Verkäufer angemessen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen

verlangt. Der Käufer stellt sicher, dass der Verkäufer ausreichenden Zugang zu einer

angemessenen Versorgung mit Versorgungsleistungen hat und ist verantwortlich für das

Einholen und Aufrechterhalten aller notwendigen Lizenzen, Genehmigungen und

Zustimmungen für die Dienstleistungen.

c.

Der Käufer stellt sicher, dass jeder Ort, an dem Dienstleistungen erbracht werden (außer

den Einrichtungen des Verkäufers), sicher und frei von Gefahren ist, und dass die

Arbeitsbedingungen die Gesundheit und Sicherheit des Personals des Verkäufers oder

des Personals der Beauftragten oder Auftragnehmer des Verkäufers nicht nachteilig

beeinflussen; und der Käufer stellt den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen, Verlusten,

Schäden, Aufwendungen oder Verletzungen jeglicher Art frei und hält ihn schadlos, die

dem Verkäufer oder diesem Personal oder Dritten im Zusammenhang mit der

Erbringung der Dienstleistungen am Einsatzort entstehen, außer soweit diese auf

Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind. Der Käufer erkennt an, dass

Personen, die Dienstleistungen erbringen, das Recht haben, eine Dienstleistung zu

verweigern, wenn diese Person ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko wahrnimmt, und

diese Handlung nicht als Verletzung einer Verpflichtung des Verkäufers gilt.

d.

Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben und im gesetzlich

zulässigen Umfang stellt der Käufer den Verkäufer und seine Geschäftsführer,

Angestellten, Beauftragten oder Auftragnehmer von jeglichen Drittansprüchen frei und

hält sie schadlos, einschließlich aller Rechtskosten, Gebühren und Aufwendungen,

wegen Schäden, Verletzungen, Kosten oder Verlust von Annehmlichkeiten,

Einkommen, Geschäft oder Gewinn oder sonstigen Verlusten, sei es aufgrund von

Fahrlässigkeit oder anderweitig, die sich aus oder in Zusammenhang mit den Waren

oder Dienstleistungen oder anderweitig aus oder in Bezug auf den Vertrag ergeben.

18.

Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder

für direkte oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt verursacht werden durch: (i) höhere

Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen wie Überschwemmungen,

Erdbeben oder Tornados; (ii) Ausfall von Lieferungen oder Transport oder behördliche

Maßnahmen; (iii) Schäden infolge von oder unter Bedingungen von Arbeitskämpfen, Streiks,

Aufruhr, Aufstand, bürgerlichen Unruhen oder Krieg; (iv) Schäden oder Fehlbetrieb durch

intermittierende Netzspannung, Frequenz, elektrische Spitzen oder Überspannungen,

ungewöhnliche Schocks oder elektrische Schäden; (v) Unfall, Feuer- oder Wasserschäden,

korrosive Atmosphäre oder Ursachen außerhalb der gewöhnlichen Nutzung; oder (vi) andere

Ursachen außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers.

19.

Softwarebestimmungen

a.

Sofern Software im Rahmen des Vertrages bereitgestellt wird, erhält der Käufer eine

nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur

Nutzung der Software ausschließlich im Zusammenhang mit dem Betrieb der

Ausrüstung. Unter dieser Lizenz darf der Käufer: (a) die Software des Verkäufers in

maschinenlesbarer oder gedruckter Form zur Sicherungskopie für die Nutzung der

Software des Verkäufers auf vom Verkäufer bereitgestellten Geräten kopieren; und (b)

eine zusätzliche Kopie der Software nur zu Archivierungszwecken erstellen.

b.

Die Software darf nicht kopiert, modifiziert, dekompiliert, rückentwickelt oder für andere

Zwecke verwendet werden.

c.

Der Käufer darf die Software nicht verleasen, vermieten, unterlizenzieren oder

anderweitig an Dritte verteilen.

d.

Der Verkäufer kann Lizenzschlüssel, Zugangscodes oder technische Mechanismen zur

Beschränkung oder Verwaltung der Software-Nutzung bereitstellen. Der Käufer darf

solche Mechanismen nicht umgehen oder manipulieren und

muss allen

Lizenzbedingungen im Rahmen von Klick-Through-Mechanismen zustimmen.

e.

Der Kauf von Abonnements für die cloudbasierten Lösungen des Verkäufers unterliegt

den Bedingungen des SaaS-Zusatzvertrags, der vom Verkäufer vor oder bei Verkauf

und/oder erstmaliger Nutzung dieser Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt wird.

20.

Patente

a.

Der Verkäufer verteidigt und stellt den Käufer von Ansprüchen Dritter frei, die geltend

machen, dass die vom Verkäufer hergestellten und verkauften Waren oder erbrachten

Dienstleistungen eine Verletzung eines gültigen europäischen Patents eines Dritten

darstellen, vorausgesetzt, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer innerhalb von fünf

(5) Tagen schriftlich über einen solchen Anspruch und erteilt danach die erforderliche

Vollmacht, Informationen und Unterstützung zur Verteidigung.

b.

Falls die vom Verkäufer hergestellten Waren oder erbrachten Dienstleistungen in einem

Gerichtsverfahren, als verletzend angesehen und deren Nutzung untersagt wird, ist der

Verkäufer nur verpflichtet, auf eigene Kosten die Waren oder Dienstleistungen so zu

ändern, dass sie nicht mehr verletzen, oder falls eine Änderung nicht möglich ist, den

Kaufpreis für die verletzenden Hardware- und Softwareteile zurückzuerstatten und diese

auf eigene Kosten zu entfernen.

c.

Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer nicht haftet und der Käufer den Verkäufer

vollständig schadlos hält, wenn die Verletzung auf die Nutzung der Waren oder

Dienstleistungen in Verbindung mit nicht vom Verkäufer hergestellten Waren, auf Waren

basiert, die nach Spezifikation des Käufers hergestellt wurden oder in einer Weise, für

die die Waren nicht vom Verkäufer ausgelegt wurden, oder wenn die Waren vom Käufer

entworfen oder vom Käufer verändert wurden, so dass sie verletzend wurden.

21.

Geistiges Eigentum

a.

Alle Eigentumsrechte an allen geistigen Eigentumsrechten (IPR), die mit den Produkten

oder Dienstleistungen des Verkäufers verbunden sind, einschließlich aller Patentrechte,

Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, anderen geistigen Eigentums sowie

aller Erfindungen und Software, bleiben Eigentum des Verkäufers (oder der Gruppe des

Verkäufers), auch nach Abschluss oder Beendigung des Vertrages.

b.

Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass alle im Rahmen des Vertrages bereitgestellte

Software vom Verkäufer lizenziert und nicht verkauft wird. Der Käufer erkennt an, dass

alle Waren und Software (ausgenommen Firmware, Software und andere Gegenstände,

die Dritten gehören) und das damit verbundene geistige Eigentum, einschließlich aller

Codes, Inhalte, Protokolle und Dokumentationen, die vom Verkäufer zusammen mit den

Waren und der Software bereitgestellt werden, Eigentum des Verkäufers oder der

Gruppe des Verkäufers sind und durch internationales Urheberrecht, Marken, Patente

und andere Eigentumsrechte sowie Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums in den

Ländern geschützt sind, in denen der Verkäufer und seine Gruppe tätig sind.

c.

Der Käufer darf keine Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Eigentumshinweise

löschen, ändern oder entfernen, die der Verkäufer auf Waren oder Software angebracht

hat. Der Käufer darf die Waren oder Software nicht modifizieren, rückentwickeln,

dekompilieren, zerlegen oder anderweitig entdecken oder versuchen, dies aus

irgendeinem Grund zu tun. Ferner darf der Käufer nicht auf den Quellcode der Software

zugreifen, ihn erstellen oder verändern. Der Käufer hat nicht das Recht, abgeleitete

Werke der Waren oder Software zu erstellen. Der Käufer wird auf Kosten des Verkäufers

alle angemessenen Schritte unternehmen, die der Verkäufer zur Durchsetzung,

Verfolgung und Verteidigung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers und seiner

Gruppe verlangt.

d.

Alle Änderungen oder Verbesserungen an den Waren oder der Software bleiben

alleiniges Eigentum des Verkäufers. Alle geistigen Eigentumsrechte, die nicht

ausdrücklich im Vertrag gewährt werden, sind ausdrücklich dem Verkäufer vorbehalten.

e.

Alle geistigen Eigentumsrechte in oder aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen,

einschließlich der Liefergegenstände, gehören dem Verkäufer. Der Verkäufer gewährt

dem Käufer oder wird dem Käufer eine vollständig bezahlte, weltweite, nicht-exklusive,

gebührenfreie

Lizenz

während

der

Vertragslaufzeit einräumen,

um

die

Liefergegenstände für den

Zweck der Nutzung der Dienstleistungen und

Liefergegenstände im Geschäft des Käufers zu kopieren.

f.

Der Käufer gewährt dem Verkäufer eine vollständig bezahlte, nicht-exklusive,

gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz, Materialien, die der Käufer dem Verkäufer für

die Vertragsdauer zur Verfügung stellt, zu kopieren und zu modifizieren, um die

Dienstleistungen für den Käufer zu erbringen.

g.

Verkäufer für die Vertragsdauer zur Verfügung stellt, zu kopieren und zu modifizieren,

um die Dienstleistungen für den Käufer zu erbringen.

22.

Vertraulichkeit

a.

Verkäufer und Käufer werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils

anderen Partei weder (a) vertrauliche, proprietäre oder geschäftlich sensible

Informationen der anderen Partei, denen die Partei im Verlauf dieser Beziehung

ausgesetzt sein kann, an andere als jene Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter oder

Unterauftragnehmer offenlegen, die diese im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung

kennen müssen und sich zur Einhaltung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen

Datum: 8. August 2025

5

verpflichtet haben, noch (b) die vertraulichen Informationen der anderen Partei für

andere Zwecke als die Vertragserfüllung verwenden.

b.

Vertrauliche Informationen können unter anderem alle Daten, Karten, Berichte,

Zeichnungen, Spezifikationen, Aufzeichnungen, technische Informationen und

Computerprogramme/Software umfassen, die die Geschäftstätigkeiten, Prozesse oder

Ausrüstungen einer der Parteien betreffen und die von einer Partei im Zusammenhang

mit dem Vertrag bereitgestellt, erworben oder gehandhabt werden, sofern diese

vertraulichen Informationen nicht bereits der empfangenden Partei bekannt sind,

öffentlich zugänglich sind, rechtmäßig von einer dritten Partei oder anderen Quelle

erworben wurden oder gesetzlich bzw. durch rechtlichen Prozess offengelegt werden

müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die andere Partei

unverzüglich vor der Offenlegung darüber und kooperiert mit jeglichen Bemühungen der

offenlegenden Partei, eine solche Offenlegung zu verhindern. Proprietäre Informationen

umfassen unter anderem jegliche Informationen, Daten oder Know-how in welcher Form

auch immer, die sich auf die Geschäftstätigkeiten einer der Parteien beziehen,

einschließlich

Preisgestaltung,

Marketinginformationen,

Bedingungen

von

vorgeschlagenen oder tatsächlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und deren

Kunden sowie die jeweiligen Richtlinien und Praktiken.

23.

Elektronischer Datenaustausch

Käufer und Verkäufer können eine Auftragsbestätigung durch elektronische Übertragung und

Empfang der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten anstelle einer Papierform

ausführen.

Um

die

rechtliche

Gültigkeit und

Durchsetzbarkeit

einer

solchen

Auftragsbestätigung zu gewährleisten, stimmen Käufer und Verkäufer weiterhin zu, dass die

hierüber übertragenen Daten als „schriftlich“ betrachtet werden und als „unterschrieben“ gelten.

Käufer

und

Verkäufer vereinbaren,

die

Gültigkeit oder

Durchsetzbarkeit einer

Auftragsbestätigung nicht aufgrund der elektronischen Erstellung, Übertragung, Speicherung

oder Handhabung dieser Auftragsbestätigung anzufechten. Jeder Computerausdruck der in

der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten gilt als „Original“, wenn er im gewöhnlichen

Geschäftsgang aufbewahrt wird, und ist zwischen Käufer und Verkäufer im gleichen Umfang

und unter den gleichen Bedingungen wie andere in dokumentarischer Form geführte

Geschäftsunterlagen zulässig. Käufer und Verkäufer verpflichten sich, die Sicherheitsverfahren

ordnungsgemäß zu verwenden, die angemessen ausreichen, um sicherzustellen, dass eine

Übertragung der in einer Auftragsbestätigung enthaltenen Daten autorisiert ist, und um ihre

Geschäftsunterlagen und Daten vor unbefugten Quellen zu schützen.

24.

Haftungsbeschränkung

IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-,

INDIREKTE ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG VON DER

RECHTSGRUNDLAGE, SEI ES DELIKT, VERTRAG ODER GESETZLICHE HAFTUNG, OB

DIESE SCHÄDEN VORAUSSEHBAR SIND ODER NICHT, EINSCHLIEßLICH ABER NICHT

BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS GEWINNVERLUST, EINSCHÄTZUNGEN ODER

ERLÖSVERLUST, VERLUST DER NUTZUNG DER WAREN ODER ZUGEHÖRIGER

AUSRÜSTUNG, KAPITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ERSATZAUSRÜSTUNG, ANLAGEN

ODER DIENSTLEISTUNGEN, AUSFALLZEITEN, VERLUST ODER SCHADEN AUS

ALLGEMEINEN ODER BESONDEREN BEDÜRFNISSEN DES KÄUFERS, VON DENEN DER

VERKÄUFER KENNEN HABEN KÖNNTE, ANSPRÜCHE DRITTER EINSCHLIEßLICH

KUNDEN, SACHSCHÄDEN UND, SOFERN NICHT DURCH ANWENDBARES RECHT

AUSGESCHLOSSEN, KÖRPER- UND PERSONENSCHÄDEN. Der Käufer erkennt an, dass

der Verkäufer für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, einschließlich seiner Händler und

Vertriebs- und Serviceagenten, nicht haftet. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser

Vereinbarung darf die Gesamthaftung des Verkäufers für alle Verluste und Schäden, die aus

jeglichen Gründen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mängel an Waren,

Dienstleistungen, Software oder Dokumentation, die im Rahmen der Vereinbarung geliefert

werden, oder wegen Vertragsverletzung entstehen, den vom Verkäufer für die jeweiligen

Waren oder Dienstleistungen erhaltenen Kaufpreis nicht überschreiten. Jegliche Klage oder

Rechtsstreitigkeit des Käufers gegen den Verkäufer bezüglich der Vereinbarung oder der

hierdurch abgedeckten Waren oder Dienstleistungen muss innerhalb eines (1) Jahres ab

Rechnungsdatum für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen erhoben werden.

25.

Käuferdaten

Wenn Daten, die vom Käufer geliefert werden, sei es in Form von Käuferspezifikationen oder

aufgrund einer Bestellung oder anderer Dokumente, sich als ungenau erweisen, sind alle

Gewährleistungen oder sonstigen Verpflichtungen des Verkäufers, die sich darauf stützen,

nichtig.

26.

Außenwirtschaftliche Bestimmungen

a.

Der Käufer stellt sicher, dass seine Gruppe alle anwendbaren Gesetze strikt einhält und

stellt den Verkäufer und seine Gruppe Schad- und klaglos, verteidigt und hält sie

schadlos für alle Ansprüche, die auf der Nichtbeachtung dieser Klausel 26 durch die

Käufergruppe beruhen.

b.

Jede Partei stellt sicher, dass ihre Gruppe (i) alle anwendbaren Gesetze im

Zusammenhang mit Handels-, Wirtschafts-, Schifffahrts- und Finanzsanktionen sowie

Beschränkungen einhält, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt auf den

Umfang der Arbeiten dieser Vereinbarung anwendbar sind, einschließlich aller

anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Anordnungen, die den Export und Re-Export

von Waren, Software und Technologie regeln („Außenwirtschaftskontrollen“), und (ii)

angemessene Richtlinien und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der

Außenwirtschaftskontrollen sicherzustellen.

c.

Der Käufer sichert hiermit zu, dass kein Mitglied seiner Gruppe Sanktionen, Verboten,

Beschränkungen oder Einstufungen unterliegt, die die Lieferung der Waren gemäß den

Außenwirtschaftskontrollen ungesetzlich machen würden.

d.

Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung darf keine Partei und

stellt sicher, dass ihre Gruppe nicht:

i.

mit einer Partei Geschäfte macht, die von einer Regierungsbehörde der

Vereinigten Staaten („USA“), der Europäischen Union („EU“), einem EU-

Mitgliedstaat oder Dänemark sanktioniert wurde oder auf einer

entsprechenden Liste steht;

ii.

Maßnahmen ergreift, die zwar nicht gegen Außenwirtschaftskontrollen

verstoßen, aber das kommerzielle oder andere Ansehen einer

Verkäufergruppe oder deren Geschäftspartner erheblich schädigen

könnten;

iii.

gegen Außenwirtschaftskontrollen verstößt;

iv.

Handlungen vornimmt oder unterlässt, die dazu führen, dass die andere

Partei gegen Außenwirtschaftskontrollen verstößt.

e.

Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich, wenn sie von einem

Verstoß oder Verdacht eines Verstoßes gegen diese Klausel 26 Kenntnis erlangt und

stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die zur Erfüllung behördlicher

Verpflichtungen oder sonstiger berechtigter Anfragen erforderlich sind.

f.

Ohne andere Rechte oder Rechtsmittel der Parteien zu beeinträchtigen, stellt jeder

Verstoß gegen diese Klausel 26 eine wesentliche und nicht behebbaren

Vertragsverletzung dar, die der nicht verletzenden Partei das Recht gibt, die

Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

g.

Russische Sanktionen: Der Käufer darf keine Produkte direkt oder indirekt an die

Russische Föderation oder für deren Verwendung in der Russischen Föderation oder

Belarus verkaufen, exportieren oder re-exportieren.

h.

Der Käufer unternimmt sein Bestes, um sicherzustellen, dass der Zweck dieser Klausel

durch Dritte entlang der Vertriebskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, nicht

unterlaufen wird.

i.

Der Käufer richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und unterhält

diesen, um Verhalten von Dritten entlang der Vertriebskette, einschließlich möglicher

Wiederverkäufer, zu erkennen, das den Zweck der Klausel 26 g untergräbt.

j.

Jeder Verstoß gegen Klausel 26 (g-i) stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dieser

Vereinbarung dar, und der Verkäufer hat Anspruch auf angemessene Rechtsmittel,

einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

i.

Kündigung der Vereinbarung; und

ii.

Eine Vertragsstrafe von 15 % des Gesamtwerts der Vereinbarung oder

des Preises der exportierten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher

ist.

k.

Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über Probleme bei der Anwendung

von Klausel 26, einschließlich relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck der Klausel

26 (g-i) untergraben könnten, und (ii) alle Informationen, die auf eine mögliche Catch-

all-Regelung nach Artikel 4 der EU-Exportkontrollverordnung hinweisen.

l.

Der Käufer stellt dem Verkäufer Informationen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus

Klausel 26 innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Anforderung zur Verfügung.

m.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Waren oder Dienstleistungen zu exportieren, zu

transferieren oder zu liefern, wenn dies durch anwendbares Recht verboten ist oder bis

alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen eingeholt wurden.

n.

Beim Auftragserteilungszeitpunkt muss der Käufer dem Verkäufer zufriedenstellend die

Endanwendung und/oder Doppelanwendungen für die zu erwerbenden Waren

angeben. Der Verkäufer behält sich das ausschließliche Recht vor, jede Bestellung

abzulehnen.

27.

Allgemeine Bestimmungen

a.

Es

bestehen

keine

mündlichen

oder

schriftlichen,

ausdrücklichen

oder

stillschweigenden Vereinbarungen, die nicht in der Vereinbarung genannt sind.

b.

Keine Klage, gleich welcher Art, die sich aus Geschäften unter dieser Vereinbarung

ergibt, darf von einer Partei später als zwei (2) Jahre nach Entstehen des Klagegrundes

eingereicht werden.

c.

Die Vereinbarung unterliegt dem Recht Dänemarks und ist danach auszulegen, ohne

Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen, die die Anwendung anderen Rechts

vorschreiben könnten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über

den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf diese Bedingungen.

d.

Im Falle einer Streitigkeit unterwirft sich der Käufer der ausschließlichen Zuständigkeit

der dänischen Gerichte.

e.

Schreib-, Druck- und sonstige Fehler in Angeboten oder Stundensätzen für Felddienste

können vom Verkäufer jederzeit korrigiert werden.

f.

Der Verkäufer kann verschiedene Übersetzungen dieser Bedingungen nur zu

Informationszwecken bereitstellen, außer soweit gesetzlich anders vorgeschrieben. Im

Falle von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung hat die englische

Originalfassung Vorrang.

g.

Werden hierunter gelieferte Waren in Kernkraftwerken oder nuklearen Anwendungen

verwendet, stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, Käufers oder

dessen Mitarbeiter, unabhängiger Auftragnehmer oder Vertreter schad- und klaglos,

einschließlich Ansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden, und allen daraus

resultierenden Kosten, sofern diese auf Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder

vorsätzlichem Fehlverhalten beruhen.

h.

Öffentliche

Beschaffung:

Keine

behördlichen

Beschaffungsvorschriften oder

Vertragsklauseln binden Verkäufer oder Käufer, sofern diese nicht ausdrücklich

vereinbart sind.

Datum: 8. August 2025

6

i.

Fortbestehen: Jede in diesen Bedingungen enthaltene Zusicherung, Garantie,

Verpflichtung und Bestimmung gilt auch nach Verkauf der Waren und Dienstleistungen

zwischen Verkäufer und Käufer unbefristet weiter und bindet beide Parteien.

j.

Kein Verzicht: Das Versäumnis einer Partei, diese Bedingungen strikt durchzusetzen

oder Rechte auszuüben, gilt nicht als Verzicht darauf und berührt nicht das Recht, dies

zukünftig zu tun. Ein Verzicht bedarf der Schriftform und Unterschrift der betroffenen

Partei und gilt nicht als allgemeiner Verzicht.

k.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder

undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

l.

Mitteilungen & elektronische Signatur: Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und

gelten als zugestellt (i) bei Zustellung durch Expresskurier oder (ii) bei

Empfangsbestätigung eines

bevollmächtigten

Vertreters

bei

elektronischer

Übertragung. Mitteilungen erfolgen an die letzte bekannte Adresse. Elektronische

Signaturen sind unwirksam, um diese Bedingungen zu ändern oder einen Verzicht zu

erklären oder die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers

anzuzeigen.

m.

Abtretung: Der Käufer darf seine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung nicht ohne

schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten oder übertragen. Ausgenommen die

ausdrücklich erlaubten Fälle dürfen keine anderen Personen Rechte aus der

Vereinbarung ableiten. Jede unzulässige Abtretung ist nichtig.